Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (mind. 60 % vom Gesamtvolumen) in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenzen an.
- Unerlässlich ist die Existenz einer Servicewerkstatt, die innerhalb von 60 Minuten, gemessen ab Betriebshof Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen mit PKW oder LKW erreichbar ist
-Die Ausstattung mit Personal, Sonderwerkzeugen, Prüfgeräten und Ersatzteilen muss eine Instandsetzung des Fahrzeugs (bei Defekten) innerhalb von 48 Stunden gewährleisten
-Generell ist für durch Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeiten von mehr als 48 Stunden eine gleichwertige Ersatzmaschine kostenfrei in Gelsenkirchen zur Verfügung zu stellen
-Ersatz- und Verschleißteile müssen auch nach der Garantie spätestens 48 Stunden nach Bestelleingang geliefert worden, die Verfügbarkeit dieser Teile für mindestens 10 Jahre sichergestellt sein
-Sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen ohne Beeinträchtigungen von Garantie- oder Kulanzansprüchen durch eigenes, zuvor geschultes Personal vorgenommen werden
- Dem Angebot ist eine Beschreibung des LKW beizufügen (z.B. Prospekt mit technischen Daten)
-Das Fahrzeug ist mängelfrei, sauber und vollgetankt (Diesel und AdBlue) beim Fahrdienstleiter, Adenauerallee 115 anzumelden. Die Übergabe und Einweisung findet aus organisatorischen Gründen am Betriebsstandort Wickingstraße 25 statt. Am Fahrzeug dürfen bei Auslieferung keine (ausgenommen werkseitig verbaute) Aufkleber oder Beschriftungen, die Werbezwecken dienen könnten, angebracht sein.
Der Angebotspreis versteht sich inklusive Zulassungsbescheinigung Teil II, allen notwendigen Abnahmegutachten und ggf. Ausnahmeregelungen, deutscher Bedienungsanleitungen, Checkheft (wenn vorhanden), Überführung und Übergabeinspektion.
Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der StVZO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) entsprechen.
Um einen optimalen Arbeitsschutz für Fahrer und Besatzung zu gewährleisten, sind alle wirtschaftlich und technisch sinnvoll realisierbaren, baulichen Vorkehrungen zu berücksichtigen. Besonderer Wert wird auf vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen im Führerhaus, Aufbau und Schüttungsbereich und auf die Verringerung von Quetschgefahren an Türen oder Klappen von Ladefläche und Fahrerhaus gelegt.
Das Fahrzeug muss aus der laufenden Produktion des Fahrgestell- und Aufbauherstellers stammen, für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffenheit her mindestens dem aktuellen Stand der Technik erfüllen