Dienstleistungen - 255695-2022

13/05/2022    S93

Deutschland-Weil der Stadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2022/S 093-255695

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weil der Stadt
Postanschrift: Marktplatz 4
Ort: Weil der Stadt
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71263
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Knecht
E-Mail: knecht@weil-der-stadt.de
Telefon: +49 7033521-121
Fax: +49 7033521-104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weil-der-stadt.de/willkommen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY85/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY85
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schulcampus Jahnstraße Fachplanung HLS

Referenznummer der Bekanntmachung: 006-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Technische

Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für den ersten Bauabschnitt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71315210 Beratung in der Haustechnik
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:

Schulcampus Jahnstraße Jahnstraße 71263 Weil der Stadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat am 28. September 2021 einen Beschluss zur Freigabe von

Planungsmitteln für die Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude

und Innenräume sowie Freianlagen und der Fachplanungsleistungen TGA Elektro, TGA HLS, Tragwerk,

Bauphysik und Brandschutz für den ersten Bauabschnitt des Neubaus des Schulcampus Jahnstraße getroffen.

Neben der Bedarfsplanung wurde mit den Schulleitungen ein abgestimmtes Flächenprogramm erarbeitet, das

sich an den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg orientiert. Danach ergibt sich für die HeinrichSteinhövel-Grundschule (HSS) eine Programmfläche von 2.295 m². In der HSS gibt es derzeit 14 Klassen.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Technische

Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für den ersten

Bauabschnitt.

Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase

1 HOAI (Stufe 1: Leistungsphasen 1 HOAI bis 4 HOAI; Stufe 2: Leistungsphasen 5 HOAI bis 9 HOAI). Es ist

eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt; ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Die Grobkosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 9,5 Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700 +

Interimskosten).

Mit den Planungen soll ab Oktober 2022 begonnen werden. Abbruchleistungen sollen ab Mitte 2023 erfolgen.

Der Baubeginn ist für Herbst 2023 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll im 4. Quartal 2025 erfolgen.

Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des

Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Die Stadt Weil der Stadt wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren Objektplanungsleistungen Gebäude

und Innenräume sowie weitere Fachplanungsleistungen ausschreiben. Diese sind nicht Gegenstand des

vorliegenden Verfahrens.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten

Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Schritt 1:

Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige

Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,

können nicht berücksichtigt werden.

Schritt 2:

Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich

geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Schritt 3:

Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben

haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3 der EUBekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich

zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu er-bringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am

weiteren Verfahren betei-ligt werden soll.

Dabei werden die gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung anzugebenden Eignungsnachweise wie folgt

bewertet:

a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto in den vergangenen drei

abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:

Gesamtumsatz im Mittel > 2,50 Mio. EUR: 30 Punkte

Gesamtumsatz im Mittel > 1,50 Mio. EUR: 20 Punkte

Gesamtumsatz im Mittel < 1,50 Mio. EUR: 10 Punkte

b) Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen

Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung

"TGA", Anlagengruppen 1 bis 3 und 8) in EUR netto in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:

Jahresumsatz im Mittel >= 500.000 EUR: 30 Punkte

Jahresumsatz im Mittel < 500.000 EUR: 20 Punkte

c) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren

Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt

beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:

Gesamtzahl MA >= 20 MA: 20 Punkte

Gesamtzahl MA >= 10 MA: 10 Punkte

Gesamtzahl MA < 10 MA: 5 Punkte

d) Durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten mit akademischen Abschluss im Planungswesen in den

letzten drei Jahren

Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt

beschäftigten Mitarbeiter (MA) mit einem akademischen Abschluss im Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder

vergleichbar) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:

MA mit akademischem Abschluss > 5 MA: 20 Punkte

MA mit akademischem Abschluss < 5 MA: 10 Punkte

e) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen

Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die Bewertung herangezogen. Für die Bewertung

sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren

und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.

(1) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach

folgender Maßgabe:

Projektvolumen >= EUR 4 Mio.: 50 Punkte

Projektvolumen >= EUR 2 Mio.: 25 Punkte

Projektvolumen < EUR 2 Mio. 10 Punkte

(2) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem

vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:

Hochschul-/ Schulgebäude 30 Punkte

Kindergarten/Kita 10 Punkte

(3) Bewertet wird die Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße Leistungserbringung nach

folgender Maßgabe:

Vorlage eines Referenzschreibens

über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 40 Punkte

Keine Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 0 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die

vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Vorbemerkung:

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend

nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere

Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen

bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der

zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der

Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen

werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.

Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach

Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das

Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.

Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,

(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,

(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),

3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

(1) Aktueller Auszug der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019,

2020, 2021) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanungsleistungen

Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS) Schulneubauten oder -

generalsanierungen).

(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe

von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 2 Mio. EUR für Vermögensschäden

oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der

Beschäftigten mit akademischem Abschluss im Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder vergleichbar) in den

letzten drei Jahren ersichtlich sind (2019, 2020, 2021).

(2) Nachweis von zwei Referenzprojekten des Bewerbers über die Erbringung von Planungsleistungen im

Bereich der Fachplanung "TGA (HLS)". Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende

Angaben enthalten:

- Bezeichnung des Auftrags,

- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),

- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,

- Leistungsumfang /-gegenstand (u. a. Bauweise und Art der Bildungseinrichtung),

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Abschluss der Leistungsphase 8

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes

- Projektvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in EUR netto,

- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder

Skizzen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzprojekte über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich

der Fachplanung "TGA (HLS)" " nach § 55 HOAI:

Eigenerklärung über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Fachplanung "Technische

Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8, nach § 55 HOAI für den Neubau oder die

Generalsanierung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von

mindestens EUR 1 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276). Bei den Referenzprojekten müssen mindestens

die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht und abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme

des Gebäudes darf nicht vor dem 01. Januar 2016 erfolgt sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Auftragsbekanntmachung

geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften

ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die

Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.

Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so

erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder

sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG -

"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen

Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn

der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche

Personen gestellt werden.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern

der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:

(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,

(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,

(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten

Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,

(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied

Zahlungen anzunehmen,

(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall

gesamtschuldnerisch haften.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz

für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen

Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,

insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort

abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch

Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren

zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und

insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob

seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für

die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYY85

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.

Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem

Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die

Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung

an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen

werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022