Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.6a; Los 3; Neubau EÜ Imweg; NT 2 - zusätzl. Leistungen SPP17 + SPP18 sowie Teildemontage Bestandsverbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 226-471541
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer Eisenbahnüberführung EÜ Imweg
Los-Nr.: Los 3
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
S21, PFA 1.6a, Los 3 – Neubau einer Eisenbahnüberführung EÜ Imweg.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 03/04/2018
Ende: 30/11/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Stuttgart 21, PFA 1.6a, Neubau einer Eisenbahnüberführung EÜ Imweg Los 3
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:16/04/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:16/01/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
S21, PFA 1.6a; Los 3; Neubau EÜ Imweg
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 17/09/2019
Ende: 30/06/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzliche Leistungen SPP17 und SPP18, sowie Teil-Demontage Bestandsverbau
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Vertraglich hatte der AN-Bau vorgesehen, eine straßengebundene Technik für die Logistik seiner HLV-Leistungen vorgesehen. Dies ist Bestandteil des Vertrages mit dem AN-Bau. Aus bauablauftechnischen Gründen infolge mehrerer zeitgleich stattgefundener Baumaßnahmen konnte der AG dem AN-Bau die vertraglich vorgesehene Logistik nicht gewährleisten, so dass eine gleisgebundene Logistik auszuführen war. Infolge dieser Umorganisation wurden zudem zusätzliche Vorleistungen erforderlich, die durch den AN-Bau ausgeführt werden mussten. Die den gegenständlichen Leistungen zugrunde liegende Logistik sind Bestandteil der vertraglich mit dem AN-Bau vereinbarten Leistungen. Ein Wechsel zu einem anderen AN-Bau hätte mind. eine Teilkündigung des beauftragten AN-Baus bedeutet, was negative wirtschaftliche Auswirkungen für den AG bedeuten hätten.
VII.2.3)Preiserhöhung