Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem MuV entwickelt. Mitfinanziert wurde es vom MuV, sowie dem Ministerium für Gesundheit, Frauen und Familie. Es dient der Förderung des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung bei den Schüler*innen.
Das Projekt wird von der IKK Südwest gefördert und vom MUV koordiniert und von geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gemeinsam mit Lehrkräften (Teamteaching) an den Schulen durchgeführt.
Eine Schulung für die Multipliaktor*innen wurde bereits vom MUV durchgeführt. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren Qualifikation entscheidet die IKK Südwest. Bei Bedarf können noch weitere Schulungen angeboten werden. Die Multiplikator*innen setzen in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Schulen, den Schülerinnen und Schülern das Projekt um. Die IKK Südwest schließt hierbei die Honorarverträge mit den Multiplikator*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Multiplikator*innen. Das Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 53,33 EUR pro Stunde Es werden der/dem Multiplikator/in maximal 8 Stunden (insgesamt 426,64 EUR) pro Projekt vergütet. (Aufteilung der Stunden s. Honorarvertrag)
Die IKK Südwest beteiligt sich an der Finanzierung des Projekts im Schuljahr 2020/2021 und im Schuljahr 2021/2022 nach Maßgabe des Kooperationsvertrages zwischen der IKK Südwest, dem MUV und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Die IKK Südwest unterstützt das Projekt zudem durch Zurverfügungstellung eines Kochbuchs, die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 14.6.2021. Ein Vertragsbeitritt ist je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages möglich. Alle Verträge enden am 31.8.2022. Zur Möglichkeit der Vertragsverlängerung vgl. Ziffer II.2.7). Ein Beitritt ist jederzeit und zu den gleichen Bedingungen möglich. Jede(r) geeignete Multiplikator*in kann Vertragspartner werden.
Interessierte Personen können sich die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen herunterladen oder per Email bei der Kontaktadresse katharina.koll@ikk-sw.de anfordern. Interessenten, die zu dem oben genannten Termin Vertragspartner werden möchten, müssen Vertragsunterlagen (formloser Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl. Ziffer III.1.3)) bis zum 31.5.2021, 24.00 Uhr, bei der oben genannten Kontaktadresse (katharina.koll@ikk-sw.de) einreichen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (Ziffer III.1.3)) kann nachgereicht werden. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 39monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich, sofern Bedarf an weiteren Multiplikatoren besteht. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (z. B. bei Vertragsbeginn zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Multiplikator*innen, die diese Anforderungen erfüllen – vgl. auch Ziffer III.1.3) -, werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Das MUV erhält von der IKK Südwest eine Liste der Personen, die sich beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Das MUV entscheidet selbstverantwortlich, ohne Beteiligung der IKK Südwest, welche(r) Mulitiplikator*in den Auftrag für die jeweilige Schule erhalten soll. Bei der Entscheidung spielt die Anreisestrecke (Fahrkosten) des/der Multiplikator*in zu der jeweiligen Schule eine wichtige Rolle.