Services - 260072-2018

16/06/2018    S114

Deutschland-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2018/S 114-260072

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: vgmkl@rmv.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rmv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungsänderung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der RMV beabsichtigt Leistungsänderungen im Rahmen des mit der DB Regio AG abgeschlossenen Verkehrs-Service-Vertrages S-Bahn Teilnetz Kleyer vom 30.11.2011 zu bestellen, die aufgrund deutlicher Fahrgastzuwächse und -verlagerungen sowie zur Beseitigung bereits eingetretener Kapazitätsengpässe im SPNV im Rhein-Main-Gebiet erforderlich werden und zu einem Fahrzeugmehrbedarf von 14 gebrauchten Fahrzeugen der Baureihe ET425 führen. Die Leistungsänderung bis zum 31.12.2029 ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB zulässig und erforderlich, um kurzfristig die insbesondere auf einigen Verkehrskorridoren deutlich gestiegene Nachfrage nach SPNV-Leistungen zu erfüllen. Ursächlich hierfür ist neben der bekannten positiven Nutzungsbilanz mit kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen in der Ballungsregion u.a. auch die Erschließung weiterer neuer Nutzergruppen mit einer sprunghaften Nachfragesteigerung und die erforderliche Weiterentwicklung des qualitativen und verkehrlichen Angebots.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Ziffer II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Leistungsänderung erfolgt auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Die vorstehend abweichende Angabe zur Vefahrensart erfolgte, weil eine entsprechende Auswahlvariante nicht gegeben war. Die Leistungsänderung ist aus den in Ziffer II.1.4) dargestellten Gründen erforderlich. Die Leistungsänderung erfolgt auf Grundlage der im Verkehrs-Service-Vertrag enthaltenen Regelungen für Leistungsänderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen. Er wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Die vorgenannten Umstände, die zur Leistungsänderung zwingen, waren deshalb vom Auftraggeber trotz einer sorgfältigen Vorbereitung unter Einbeziehung aller vorhandenen Informationen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der Beauftragung des bestehenden Dienstleistungsauftrages nicht vorhersehbar.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/06/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Postanschrift: Mannheimer Str. 81
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziffer V.2.1): Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 30 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.

Daneben ist auf § 135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2018