Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Inventarisisierung der Flüchtlingswohnheime aus Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Inventarisierung der Flüchtlingswohnheime aus Rahmenvereinbarung
50679 Köln.
NUTS-Code DEA23 Köln
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur RahmenvereinbarungRahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 48
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 400 000 EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Einfaches Mobiliar wie Betten, Tische, Stühle und Schränke sowie Textilien wie Bettwäschegarnituren und Matratzen. Weitere Details siehe Vertragsunterlagen.
Vertragslaufzeitbeginn: 01.01.2016.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)39100000 Möbel, 39143100 Mobiliar für Schlafzimmer, 39143110 Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Auftragsabwicklung der einzelnen Bestellungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt online aus dem Handelsplatz Köln. Hierzu sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Das Einverständnis für diese Einkaufsplattform ist zu erklären. Näheres ist in den Vertragsunterlagen dargestellt.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben mit dem Angebot die gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 10.01.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2012 Nummer 2 vom 26.01.2012 Seite 15 bis 26) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben (insbesondere zur Gewährung von Tarif- beziehungsweise Mindestlohn, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen); ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auszug aus dem Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass er Leistungen aus dem Bereich der Möbelbranche erbringen kann. Sollte dies aus dem Handelsregister nicht hervorgehen, so ist zusätzlich ein offizieller Nachweis (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse, Innung et cetera) vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als neun Monate vor Eröffnungstermin sein.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Übersicht über die in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aus der Übersicht muss der der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)ZuschlagskriterienNiedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
2015-0042-1000-2
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.9.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge15.9.2015 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 15.9.2015 - 14:00
Ort: Offizielle Bezeichnung: Zentrales Vergabeamt, Zimmer 10A21
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
A) Fragen zur Ausschreibung können die Bieter bis maximal zehn Werktage vor Ende der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz an den Auftraggeber richten.
b) Die Bieter haben keinen Anspruch auf Besichtigung der Gebäude während des Vergabeverfahrens.
c) Die Form der Angebotsabgabe ist der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen. Die digitale Angebotsabgabe erfordert eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur. Etwaige Beschaffungszeiten sind zu berücksichtigen!
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYRCV.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfstelle für behauptete Vergabeverstöße
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211472120
Fax: +49 2211472889
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 107 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 GWB
— unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
— siehe § 101b Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21.7.2015