Dienstleistungen - 263014-2015

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25/07/2015    S142    Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren 

Deutschland-Mainz: Personensonderbeförderung (Straße)

2015/S 142-263014

Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Mainz AG
Zu Händen von: Hrn. Hofmann
E-Mail: rainer.hofmann@stadtwerke-mainz.de
Telefon: +49 6131126536
Fax: +49 6131126023

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.mvg-mainz.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Durchführung von Buslinienverkehr mit Linienbussen als Subunternehmer im Liniennetz des Auftraggebers.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mainz.

NUTS-Code DEB35

II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Durchführung von Buslinienverkehr ca. 1.179.000 Nutzkilometer/Jahr bzw. ca. 53.560 Umlaufstunden/Jahr.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60130000

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Zur Ausschreibung kommen:
— > Montag bis Freitag ca. 48.500 Umlaufstunden/Jahr (ca. 1.000.000 Nutzkilometer/Jahr)
— > an Samstagen ca- 4.800 Umlaufstunden (ca. 99.500 Nutzkilometer/Jahr)
— > an Sonn- und Feiertagen 2600 Umlaufstunden (ca. 79.500 Nutzkilometer/Jahr).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Voraussichtlicher Zeitrahmen für nachfolgende Aufrufe zum Wettbewerb bei verlängerbaren Aufträgen:
in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 11.12.2016 Abschluss 8.12.2024

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Erfüllungsbürgschaft: 5 % Bruttoauftragssumme 2016.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gem. Verkehrsvertrag – monatliches Entgelt.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gem. Bewerbungsbedingungen [BWB] der Ausschreibung (siehe auch III.2.1)).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Bewerbungsbedingungen [BWB],
Verkehrsvertrag [VV],
Zusätzliche Vertragsbedingungen [ZVB],
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
b. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellte Verfehlung gem. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
oder §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EUBestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz
1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
oder § 299 des Strafgesetzbuches,
oder Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
oder § 108e des Strafgesetzbuches,
oder 264 des Strafgesetzbuches,
oder 261 des Strafgesetzbuches.,
c. Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
d. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
e. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,

f. Erklärung gem. Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 01.12.2010; (es kann hierfür die Mustererklärung unter: http://www.lsjv.rlp.de/arbeit-und-qualifizierung/landestariftreuegesetz-lttg/mustererklaerungen/ verwendet werden), oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig

ist,
g. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden (Deckungssumme mindestens 7.000.000,00 EUR pro Schadensereignis) bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung,
h. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von
jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: I. Erklärung über den Netto-Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
j. Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens, gegliedert nach Berufsgruppen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: K. Darlegung zum QM-System des Bewerbers mit Beschreibung von Prozessen und Einzelfallmaßnahmen inkl. Störfallmanagement
l. Darlegung des Personaleinsatzes quantitativ und qualitativ, der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Auftrages in Deutschland und der anschließenden Dokumentation der Ergebnisse unerlässlich ist, Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.)
m. Darlegung zur Leistungsfähigkeit und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen
n. Referenzen über vergleichbare Vorhaben aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit den Kontaktdaten der Referenzgeber – nebst wirtschaftlicher Darlegung.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
001H15AE_Buslinienverkehr 2016
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 17.8.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
28.8.2015 - 14:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Interessierte Bewerber fordern die Bewerbungsbedingungen (BWB) bei der Kontaktstelle an. Ein Teilnehmerantrag und/oder ein Angebot ist jeweils nur mit anerkannten BWB vollständig und der Form entsprechend!
Vorläufige Verfahrensfristen:
a. Absendung der Bekanntmachung ca. KW 30/ 2015
b. Frist für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb 17. 08. 2015
c. Frist für die Anforderung Bewerbungsbedingungen 17. 08. 2015
d. Abgabeschluss Teilnahmewettbewerb 28.08.2015; 14:00 Uhr
e. Versendung der Angebotsunterlagen ab ca. KW 38/ 2015.
f. Frist für Rückfragen in der Angebotseinholung ca. 20. 10. 2015
g. Abgabeschluss Angebote 30. 10. 2015; 14:00 Uhr
h. Bietergespräche/Verhandlungen ab ca. KW 47/ 2015
i. Zuschlags- u. Bindefrist 31. 12. 2015
(Termine werden bei der Versendung der Angebotsunterlagen final fixiert.)
Formvorschrift:
Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind jeweils in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie), in der dafür vorgegebenen Form (siehe BWB), vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen und jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben, in Papierform und weiterhin in digitaler Form auf Datenträger (CD/DVD), ebenfalls zweifach – in einem verschlossenen Umschlag bei der Kontaktstelle einzureichen. Formfehler führen in der Regel zum Ausschluß aus dem Verfahren!
Ausschlußkriterien:
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/ Eigenschaften/ Kriterien bzw. Erklärungen/Nachweise, führt unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnahmeanträge oder der Angebote, in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht berücksichtigt.
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der rechtsverbindlichen Unterschriften der Teilnahmeanträge (incl. Bewerbungs-bedingungen) bzw. Angebots-Unterlagen, Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung / Spezifikation / Preisblätter / Bieterangaben).
(4) Das Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
In Einzelfällen können nach Entscheidung der Vergabestelle Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden.
Das Verkehrsunternehmen muss die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Verkehrsleistung nach PBefG oder vergleichbar erfüllen. Es muss eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr vorliegen. Die Beachtung gesetzlicher Bestimmungen und einschlägiger Empfehlungen ist verpflichtend.
WERTUNG DER TEILNEHMERANTRÄGE gemäß Wertungsmatrix Bewerbungsbedingungen [BWB].
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Der letzte Termin für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb ist der: 17.08.2015; spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt.
(b) Der letzte Termin für Rückfragen in der Phase der Angebotseinholung ist der: 20.10.2015; spätere Rückfragen werden nicht berücksichtigt.
(c) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege für diesen Fall sind: Brief, Fax und E-Mail.
(d) Nachprüfverfahren wie folgt:
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Formvorschrift gem. §108 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§102ff, GWB) sind in 1.
Instanz die:
Vergabekammern Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung,
Stiftsstraße 9, D-55116 Mainz.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.7.2015