Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Bayerische Staatsforsten, AöR
Postanschrift: Franziskanerstraße 14
Ort: München
NUTS-Code:
DE212 München, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail:
info-iuk@baysf.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.baysf.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ArcGIS — Enterprise License Agreement Softwarepflege
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Enterprise License Agreement über befristete Überlassung und Pflege verschiedener ESRI-Produkte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Enterprise License Agreement (ELA) zur zeitlich befristeten Überlassung und Pflege von ESRI-Produkten mit dem Hersteller ESRI.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c VgV kann ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden kann. Die vertragsgegenständlichen Lizenzen sowie alle Kopien sind Eigentum von Esri und seinen Lizenzgebern. Der Enterprise License Agreement-Vertrag kann aus diesem Grund nur mit dem Hersteller Esri abgeschlossen werden. Es gibt daher für diese Leistung aufgrund von Urheber-/Lizenzrechten keinen weiteren Wettbewerb.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Befristete Überlassung und Pflege von ESRI-Lizenzen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:31/05/2019
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ESRI Deutschland GmbH
Postanschrift: Ringstraße 7
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85402
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
– der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
– der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
– der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
– nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:03/06/2019