Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen, EASME.A.3.1 — Integrated maritime policy
Postanschrift: Covent Garden (COV2), Place Charles Rogier 16
Ort: Brussels
NUTS-Code:
BE10 Région de Bruxelles-Capitale / Brussels Hoofdstedelijk GewestPostleitzahl: 1049
Land: Belgien
E-Mail:
easme-procurement@ec.europa.euInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://ec.europa.eu/easme/ Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Studie über Hindernisse bei der Verwendung von Bauprodukten in Baudienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: EASME/2019/OP/0010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die EASME leitet die vorliegende Ausschreibung für eine Studie über die Hindernisse bei der Verwendung von Bauprodukten ein, die im Rahmen der der Bauproduktverordnung rechtmäßig am Markt platziert sind.
Das Ziel dieser Studie besteht darin, einige der wichtigsten nationalen rechtlichen Hindernisse für die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene, in Verbindung mit der Verwendung von Baumaterial im Rahmen des geltenden EU-Rechts zu ermitteln und einzugrenzen. Die Studie gilt dann als Nachweis für die Entwicklung einer zukünftigen Binnenmarktpolitik für Baudienstleistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:04/06/2019
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Sonstige Informationen
Anstatt:
Die Teilnahme von Einrichtungen mit Sitz in einem Drittland ist unter der Bedingung möglich, dass das Drittland in Artikel 6 der COSME-Verordnung aufgeführt ist und eine Vereinbarung über die Teilnahme an dem betreffenden Teil des COSME-Programms unterzeichnet hat. Siehe dazu bitte Ziffer 3.1. Beteiligung der Ausschreibungsunterlagen für Zugang zu diesem Beschaffungsverfahren.
Siehe die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse.
muss es heißen:
Siehe die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse.
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: