Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Lieferantenmanagement und Qualitätssicherung (GS.EI 2)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE300 BerlinPostleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe Auftraggeber bzw. E-Mail
E-Mail:
LMPQ@deutschebahn.comInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Oberleitungsanlagen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Prüfungssystems geeignete Unternehmen in der Kategorie Oberleitungsanlagen für folgende Warengruppen (Leistungen) aus:
— Oberleitungsanlage 15 kV Standard;
— Oberleitungsanlage Stromschiene.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland in einem noch nichtbestimmten Wertumfang zu erbringen. Es ist zu erwarten, dass der Wertumfang in etwa dem entspricht, in demin den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf etwa
200.000.000 EUR p. a.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des QualifizierungssystemsUnbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bekanntmachung mit der Nummer 2016/S 108-192720 vom 7.6.2016 ist nicht mehr gültig.
Präqualifikationen aus diesem Prüfungssystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:05/07/2017