Bauleistung - 264395-2017

08/07/2017    S129

Deutschland-Berlin: Fahrleitungsbauarbeiten

2017/S 129-264395

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Lieferantenmanagement und Qualitätssicherung (GS.EI 2)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe Auftraggeber bzw. E-Mail
E-Mail: LMPQ@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://marktplatzr3k.noncd.db.de/sap/bc/webdynpro/sap/ZWDA_E_SUPP_REG
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Oberleitungsanlagen.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Prüfungssystems geeignete Unternehmen in der Kategorie Oberleitungsanlagen für folgende Warengruppen (Leistungen) aus:

— Oberleitungsanlage 15 kV Standard;

— Oberleitungsanlage Stromschiene.

Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland in einem noch nichtbestimmten Wertumfang zu erbringen. Es ist zu erwarten, dass der Wertumfang in etwa dem entspricht, in demin den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf etwa

200.000.000 EUR p. a.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Präqualifikationssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung.html. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html unter Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur. Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html unter Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur. Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 108-192720
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bekanntmachung mit der Nummer 2016/S 108-192720 vom 7.6.2016 ist nicht mehr gültig.

Präqualifikationen aus diesem Prüfungssystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2017