− Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
− Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine
Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
− Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Renten−, Kranken−, Pflege−, Unfall− und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. Gem. den in § 21 Arbeitnehmer−Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19
Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz genannten Vorschriften Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2
Benannten Präqualifikationsverfahre n der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.