Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG, vertreten durch Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik, Einkauf Triebzüge
Postanschrift: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik, Einkauf Triebzüge, Richelstraße 3
Ort: München
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Hayden West
E-Mail: hayden.west@deutschebahn.com
Telefon: +49 8913085858
Fax: +49 8913086642
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.deutschebahn.com
I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Herstellung, Lieferung und Zulassung eines weiteren siebzehnten (17.) mehrsystemfähigen Hochgeschwindigkeitstriebzuges der Baureihe 407.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
NUTS-Code DEA14 Krefeld,DE252 Erlangen
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Der Auftraggeber hat im Wege eines Vergabeverfahrens mit Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb im 12.2008 einen Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Zulassung von mehrsystemfähigen Hochgeschwindigkeitstriebzügen der Baureihe 407 geschlossen. Der unter diesem Rahmenvertrag getätigtier Abruf wird nun die Herstellung, Lieferung und Zulassung eines weiteren siebzehnten (17.) Hochgeschwindigkeitstriebzugs der Baureihe 407 erweitert. Das geplante Einsatzgebiet des mehrsystemfähigen Hochgeschwindigkeitstriebzuges ist ebenfalls Deutschland (15 kV AC), Frankreich (25 kV AC und 1,5 kV DC), Belgien (25 kV AC und 3 kV DC).
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D2 aufgeführt sind)
Der Auftrag dient ausschließlich Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken unter den in der Richtlinie genannten Bedingungen: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: ja
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Aufträge, die auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung gemäß der Richtlinie vergeben werden: nein
Um von dem oben genannten beschränkten Zeitraum profitieren zu können, erläutern Sie bitte zusätzlich zu dem/den angekreuzten Kästchen klar und ausführlich, warum die Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist. Dabei sind die einschlägigen Fakten und gegebenenfalls die rechtlichen Schlussfolgerungen gemäß der Richtlinie 2004/17/EG anzuführen:
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
TFE 1 / HGV-MS
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Auftragsvergabe und Auftragswert
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
V.1.2)Angaben zu den Angeboten
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Siemens Aktiengesellschaft
Postanschrift: Werner-Von-Siemens-Straße 69
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
V.1.4)Angaben zum Auftragswert
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22.1.2014