Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen:
a)Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Ge-setz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunter-nehmer gesondert vorzulegen (bitte verwenden Sie hierfür das Formblatt "Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe");
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamt-schuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtig-te Vertreter ergeben (bitte verwenden Sie hierfür das Formblatt 234);
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Erläuterungen zum Einsatz von Nachunternehmen und Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auf-tragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (Es sind die Formblätter 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen und 236 Verpflich-tungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden);
d) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Ver-öffentlichung dieser Bekanntmachung (sofern vorgesehen: für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert);
e) Bestätigung der Steuerbehörde, nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind (sofern vorgesehen: für jedes Mit-glied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert);
f) Eigenerklärung Sanktionspaket wegen Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtli-che Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwen-dig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und berufli-chen Leistungsfähigkeit der Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.