Dienstleistungen - 267562-2016

03/08/2016    S148

Deutschland-Markt Windorf: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2016/S 148-267562

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Windorf (Landkreis Passau)
Postanschrift: Marktplatz 23
Ort: Markt Windorf
NUTS-Code: DE228 Passau
Postleitzahl: 94575
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.markt-windorf-cms.de/startseite.html
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für Abwasseranlagen (Kläranlagen) Windorf und Rathsmannsdorf.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:

Zur Abwasserentsorgung bestehen in Windorf und in Rathsmannsdorf derzeit jeweils eigene Kanalsysteme und Kläranlagen. Beide Kläranlagen sind seit etwa 40 Jahren in Betrieb. Sie sind in hohem Maße sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse laufen demächst ab.

Der Markt Windorf hat daher eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie wurde vor dem Hintergrund eines Planungshorizontes von 25 Jahren untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, die bestehenden Abwasserreinigungsanlagen zukunftsorientiert zu ertüchtigen, neu zu errichten, zusammenzulegen und/oder aufzulassen. Die Weiterentwicklung und Umsetzung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie soll hiermit ausgeschrieben werden, der Auftrag wird stufenweise vergeben.

Siehe II.2.14).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 210 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE228 Passau
Hauptort der Ausführung:

Markt Windorf und Rathsmannsdorf.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es werden Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 9, und zwar mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 12.1 zur HOAI und als Optionen ausgestaltet sämtliche Besonderen Leistungen gem. Anlage 12.1 zur HOAI ausgeschrieben.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:

Stufe 1: LPh. 1 bis 2,

Stufe 2: LPh. 3,

Stufe 3: LPh. 4,

Stufe 4: LPh. 5,

Stufe 5: LPh. 6 bis 9.

Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.

Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg (Ing 1 2115) orientieren.

Auftragswert 210.-280.000 EUR.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 210 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2016
Ende: 30/11/2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4).

— sämtliche Besondere Leistungen der Anlage 12.1 zur HOAI 2013 als Optionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Wert des Auftrags hängt davon ab, welche Planungsvariante zur Ausführung kommt.

Daher kann nur ein grober Schätzwert erfolgen. Die Bandbreite liegt bei ca. 210 000 bis 280 000 EUR netto.

Ausführliche Auftragbeschreibung unter http://www.schrems-partner.de/fileadmin/user_upload/Windorf_Kl%C3%A4ranlage_Projektbeschreibung_ausf%C3%BChrlich.pdf

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation),bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.

Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).

Erklärungen nach GWB zum Nichvorliegen von Ausschlußgründen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV, Art. 61 Bayerische Bauordnung.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicherbetroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 05/09/2016
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
09/09/2016

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Interessensbekundung ist ausschließlich per E-Mail an vergabe@schrems-partner.de zu richten und formlos, unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse, mit dem Betreff „Windorf Ingenieurleistungen Kläranlage“ zu stellen.

Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 38 Abs. 5 VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: München
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations-und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) ...

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: München
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2016