H) Eigenerklärung zu Leistungen in den Kalenderjahren 2019 bis 2016, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) (Formblatt D.9.): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie in diesem Formblatt Ihre Referenzprojekte, die in den Kalenderjahren 2019 bis 2016 abgeschlossen wurden und die mit dem in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Auftragsgegenstand vergleichbar sind. In diesem Sinne vergleichbar sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Personalbedarfsermittlung. Referenzen von Unterauftragnehmern/sonstigen Dritten (Eignungsleihe) sind nur wertbar, wenn das Formblatt D.4 und/oder D.5 vorgelegt wird. Eine Bescheinigung des Referenzgebers über erbrachte Leistungen ist nicht erforderlich;
I) Eigenerklärung mit einer Darstellung der Qualifikationsprofile des/r Projektleiters/in und stellvertretenden Projektleiters/in und des erweiterten Kernberaterteams (Formblatt D.10.): Der Bieter hat in diesem Formblatt seine/n Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in, welche für den Auftraggeber im Rahmen der Auftragsdurchführung im Wesentlichen tätig werden, sowie sein erweitertes Kernberaterteam vorzustellen. Der/die Projektleiter/in ist als dauernde/r zentrale/r Ansprechpartner/in für den Vertrag vorgesehen. Diese/r soll kontinuierlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Der/die stellvertretende Projektleiter/in ist als feste Abwesenheitsvertretung für den/die Projektleiter/in vorgesehen. BeraterInnen sind MitarbeiterInnen des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten eingesetzt werden. Sie müssen den im Vertrag gestellten formalen und fachlichen Anforderungen genügen.
Die vorgenannten BeraterInnen sind namentlich zu benennen sowie deren Seniorität, Qualifikation und spezifische Erfahrung mit dem Gegenstand der hiesigen Ausschreibung darzustellen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass die von ihm benannten BeraterInnen gemäß den gestellten Anforderungen für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Gewertet werden die Angaben zum/r Projektleiter/in, zum/r stellvertretenden Projektleiter/in und zu bis zu 2 weiteren BeraterInnen.
Zu H) (i) Es muss mindestens eine Referenz eingereicht werden, die folgendes Thema abdeckt:
Personalbedarfsermittlung bei einer Organisation mit relevantem Anteil an dispositiv-kreativen Aufgaben und Mischaufgaben.
(ii) Es muss mindestens eine weitere Referenz eingereicht werden, die folgendes Thema abdeckt:
Anwendung der Methoden und Verfahren des Organisationshandbuchs des Bundes.
(iii) Es muss mindestens eine weitere Referenz eingereicht werden, die folgendes Thema abdeckt:
Interne Kommunikation und Einbeziehung von Führungskräften und MitarbeiterInnen im Rahmen einer Personalbedarfsermittlung.
(iv) Sämtliche der von dem Bieter angegebenen Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 50 Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen.
Zu I) (i) Für den/die Projektleiter/in gelten folgende Mindestanforderungen:
– einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss,
– mindestens 6 Jahre Beratungserfahrung in Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen,
– Mitwirkung in mindestens 2 Referenzprojekten in Bezug auf Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen in den Kalenderjahren 2019 bis 2016 bei unterschiedlichen Auftraggebern mit jeweils mindestens 20 Personentagen als Projektleiter/in, davon wiederum mindestens eine Referenz bzgl. Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen nach den Methoden und Verfahren des Organisationshandbuchs des Bundes.
(ii) Für den/die stellvertretende/n Projektleiter/in gelten folgende Mindestanforderungen:
– einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss,
– mindestens 6 Jahre Beratungserfahrung in Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen,
– Mitwirkung in mindestens 2 Referenzprojekten in Bezug auf Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen in den Kalenderjahren 2019 bis 2016 bei unterschiedlichen Auftraggebern mit jeweils mindestens 15 Personentagen als Projektleiter/in, davon wiederum mindestens eine Referenz bzgl. Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen nach den Methoden und Verfahren des Organisationshandbuchs des Bundes.
(iii) Für die BeraterInnen gelten folgende Mindestanforderungen:
– einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss,
– mindestens 3 Jahre Beratungserfahrung in Planung und Durchführung von Organisationsanalysen,
– Mitwirkung in mindestens einem Referenzprojekt in Bezug auf Planung und Durchführung von Personalbedarfsermittlungen in den Kalenderjahren 2019 bis 2016.