Die Vergabestelle beabsichtigt die Sanierung, Revitalisierung und Modernisierung des von ihr bewirtschafteten städtischen Hallenbades. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Auf den Fördermittelbescheid vom 09.11.2021 mit allen Anlagen (Anhang 1 zu Teil A der Vergabeunterlagen) wird verwiesen. Eine zusätzliche Förderung aus weiteren Förderprogrammen wird angestrebt; hier findet derzeit eine Abstimmung mit der insofern als Fördermittelstelle fungierenden Thüringer Aufbaubank statt (vgl. Anhang 2 zu Teil A der Vergabeunterlagen).
Für die Planung der Sanierung und Modernisierung bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen (als Vollplanungen). Zwar existiert bereits die im Anhang 3 (zu Teil A der Vergabeunterlagen) ersichtliche Vorplanung (mit Anlagen), diese dient jedoch lediglich der Orientierung und stellt keine zwingende Planungsgrundlage dar. Zwingende Planungsgrundlage ist demgegenüber der Fördermittelbescheid mit allen Anlagen im Anhang 1 respektive die sich daraus ergebenden konkreten Anforderungen an die Planung.
Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8. Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten. Die Objektplanungen „Gebäude“ und „Freianlagen“ sowie die weiteren Fachplanungen Tragwerksplanung, Brandschutzfachplanung, Bauphysik und Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo-Leistungen) werden separat und dabei überwiegend ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden.
Die hier gegenständlichen Leistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 – wobei allerdings bei den Anlagengruppen 2, 3, 7 und 8 die Leistungsphase 4 entfällt - sowie auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 5 bis 9 mit den weiteren Besonderen Leistungen.
Schließlich wird noch folgende Besondere Leistung (stufenweise) vergeben werden:
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (als Zeithonorar/ 2. Stufe)
Es gilt ein Kostenrahmen in Bezug auf die KG 300 und 400 in Höhe von 2.715.000,00 € (netto).
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurf Bezug genommen.
Mit der Ausführung ist sofort nach Vertragsschluss zu beginnen. Die Planungsleistungen sind so auszuführen, dass der Bauantrag bis zum 30.09.2022 gestellt werden kann. Hinsichtlich der gegebenenfalls auf der zweiten Stufe zu erbringenden Leistungen werden konkrete Vertragstermine noch abgestimmt werden.