Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist insbesondere die Durchführung sämtlicher Instandhaltungsmaßnahmen für Brandmeldeanlagen gemäß der im Folgenden noch beschriebene zusätzliche Leistungen:
- Inspektion
Die Leistung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Brandmeldeanlagen und deren Einrichtungen einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die zukünftige Nutzung.
- Wartung
Die Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Brandmeldeanlagen.
- Instandsetzung
Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen zur Rückführung der Brandmeldeanlagen in den funktionsfähigen Zustand.
- Systembetreuung
Die Leistung umfasst alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen und Systemeinstellungen.
- Koppler-Funktionstest je Quartal mit Verifizierung der Schaltzugänge der Kopplerkontakte und Prüfung der korrekten Übergabe an die angesteuerte Anlagen, zum Beispiel FSA, Entrauchung, RWA, Lüftung, Aufzüge usw.
- Aktualisierung der Ist-Bestandslisten von Bauteilen durch Bautätigkeiten muss für das Folgejahr bis spätestens zum 31. Mai vorgelegt werden.
- Vorlage von Wartungsarbeiten bei quartalsweiser Prüfung bis spätestens Ende des jeweiligen Quartals in Papierform und als Datei.
- Vorlage von Wartungslisten bei jährlicher Prüfung bis spätestens zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres in Papierform und als Datei.
- Vorlage von Wartungs-/Inspektionsprotokollen für jedes einzelne Ansaugrauchsystem mindestens einmal jährlich bis spätestens zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres mit rechtsgültiger Unterschrift in Papierform und als Datei.
- Alle systemrelevanten Daten (Orte, Meldernummer, Versorgungsdaten, etc.) sind darin aufzulisten.
- Zusätzlich sind alle Wartungslisten quartalsweise dem GB-GT/SI-BTA zur Gegenzeichnung zeitnah vorzulegen.