1.) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Der Auftraggeber hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann der Auftraggeber aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald der Auftraggeber Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes ist ausschließlich über das Vergabeportal unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Angebotes per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bewerber, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Im Angebot sind daher zwingend von allen Bewerbern die folgenden Angaben zu machen:
- Rechtsform des Bewerber
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der ?Genehmigungsbehörde
- Registergericht oder Genehmigungsbehörde
8) Die Formulare sind zwingend als einzelne PDF-Dokumente, das Preisblatt als Excel-Datei abzugeben. Die Zusammenfassung mehrerer PDF-Dokumente zu einem Dokument und/oder Abgabe von komprimierten Ordnern (z.B. ZIP-Ordner) ist nicht zulässig. Gibt ein Bieter sein Angebot oder Teile seines Angebotes in einem komprimierten Ordner ab, so werden die Unterlagen, die in einem komprimierten Ordner abgegeben worden sind, als nicht vorgelegt bewertet."
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PYYYF