Dienstleistungen - 270615-2016

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04/08/2016    S149

Deutschland-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung

2016/S 149-270615

DB Netz AG (Bukr 16), Theodor-Heuss-Allee 7, DB AG, Beschaffung/Einkauf Arch.-/Ing.-leistungen, Region Mitte, Hahnstr. 49, 60528 Frankfurt am Main, Zu Händen von: Schaefer, Christian, Frankfurt am Main 60486, Deutschland. Telefon: +49 6926545520. Fax: +49 6926545635. E-Mail: christian.schaefer@deutschebahn.com

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 16.7.2016, 2016/S 136-246716)

Betr.:
CPV:71521000 Baustellenüberwachung

Baustellenüberwachung

Anstatt: 

VI.3) Zusätzliche Angaben:

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muss es heißen: 

VI.3) Zusätzliche Angaben:

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied:

DB International GmbH bzw. DB Engineering & Consulting GmbH.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.