VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Spezifischer Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Anstatt:
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019,
2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR in jedem der letzten
drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen
Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der
jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude
und Innenräume, LPH 1 bis 5) der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
muss es heißen:
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der letzten fünf (5) Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
1.000.000,- EUR in mindestens drei (3) der letzten fünf Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019, 2020 und 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017, 2018, 2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.