Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Oberlei-tungsanlagen (inkl. Weichenheizung und Kabeltiefbau) im BF Uhlerborn (Los 1) und Mainz Kastel (Los 2)
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52105
II.1.2)CPV-Code Hauptteil79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
ca. 1.785 h Sicherungsaufsicht, ca. 5.355 h Sicherungsposten, ca. 3.050 m Feste Absperrung, ca. 60 m ATWS, ca. 1 psch. ATWS Planprüfung, ca. 8 St Sh2, ca. 12 St El6, ca. 96 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 96 h Schaltantragsteller
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 04/10/2021
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI52105_92302822_NT02
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für Los 1 Uhlerborn:
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:27/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
. Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17/05/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
ca. 1.785 h Sicherungsaufsicht, ca. 5.355 h Sicherungsposten, ca. 3.050 m Feste Absperrung, ca. 60 m ATWS, ca. 1 psch. ATWS Planprüfung, ca. 8 St Sh2, ca. 12 St El6, ca. 96 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 96 h Schaltantragsteller
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 04/10/2021
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT02: ATWS Funk 60 m Anlage Bf Uhlerborn
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen sind im einzelnem darin festgelegt worden:
- die Lieferung, Vorhaltung und den Umbau einer ATWS
- Schutzhaltsignal (Sh2), auf- und abbauen und betreiben
Diese Maßnahmen ist notwendig geworden um eine sicherheitsrelevante Baustellensicherung, nach dem neuesten Stand der
Vorschriften, Richtlinien und der TM der DB-AG, für das Projekt "Bf Uhlerborn und Mainz Kastel" herzustellen und somit den
Projekterfolg sicher zu stellen.
Diese gerechtfertigten zusätzlichen Leistungen waren weder Grundlage der Ausschreibung bzw. der Entwurfsplanung noch sind
sie als Positionen im Leistungsverzeichnis des Hauptvertrages des Auftragnehmers vorhanden und somit auch nicht Bestandteil
des Bau-Solls und konnten nur durch die gesamten Positionen aus diesen Nachtrags- LV realisiert werden.
VII.2.3)Preiserhöhung