Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Postanschrift: Rheinstr. 8
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code:
DE1 Baden-WürttembergPostleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail:
heiko.ruder@sweg.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.sweg.de I.6)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: ÖPNV / SPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schienenersatzverkehr Kinzigtalbahn
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochterunternehmen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Unter anderem betreibt die SWEG den Schienenpersonennahverkehr auf der Kinzigtalbahn Offenburg - Hausach - Freudenstadt Hbf. Vom 04. Juni 2022 bis voraussichtlich 08. Oktober 2022 führt die DB Netz AG, als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen, umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf durch. Für diese Zeit wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Kraftomnibussen eingerichtet.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE12C Freudenstadt
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:
Kinzigtalbahn im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Betriebskonzept, welches mit dem Land Baden-Württemberg abgestimmt ist, sieht eine stündliche Busverbindung mit Schnellbussen zur Hauptverkehrszeit von Hausach nach Freudenstadt mit Anschluss an die SWEG-Züge der Linie RB20 von / nach Offenburg in Hausach vor. Dabei sind einige im Fahrplan gekennzeichnete Fahrten mit Fahrradanhänger zu bedienen. Die Be- beziehungsweise Entladung von Fahrrädern beschränkt sich hierbei auf Hausach, Schiltach, Alpirsbach und Freudenstadt.
Der Leistungsumfang des SEV beträgt im oben genannten Zeitraum 272.144 Fahrplankilometer und 7.118 Fahrplanstunden.
Die Betriebsaufnahme hat mit Betriebsbeginn am 4. Juni 2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet voraussichtlich mit Betriebsschluss am 8. Oktober 2022. Bei Verlängerung des Sperrfensters der Kinzigtalbahn durch die DB Netz AG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Betrieb bis zur Beendigung der Baumaßnahme fortzusetzen.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Schienenersatzverkehr Kinzigtalbahn
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:13/05/2022
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH
Postanschrift: Gutschstraße 4
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
6.) Durch den kurzen Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Schienenfahrplans, Erstellung des SEV-Fahrplans und der Inbetriebnahme ergibt sich eine besondere Dringlichkeit, welche eine Verkürzung der Regelfristen gemäß §15 Absatz 2 Satz 2 SektVO erfordert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:16/05/2022