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Supplies - 272954-2016

06/08/2016    S151

Deutschland-Kiel: Eisenbahnpersonenwagen

2016/S 151-272954

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Esther van Engelshoven
E-Mail: SH-XMU@nah.sh
Telefon: +49 43166019-10
Fax: +49 43166019-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.nah.sh/vergabeverfahren/xmu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Innovative Triebzüge für Schleswig-Holstein.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34622200 Eisenbahnpersonenwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Triebzügen mit elektrischem Antriebsstrang zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Schleswig-Holstein und deren langfristige Instandhaltung („Vergabe SH-XMU“).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entwicklung, Herstellung und Lieferung sowie langfristige Instandhaltung von Triebzügen mit elektrischem Antriebsstrang, die im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zunächst auf überwiegend nicht elektrifizierten Bahnstrecken in Schleswig-Holstein eingesetzt werden sollen.

Die Fahrzeuge werden – nach Durchführung separater Vergabeverfahren – den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Dauer des jeweiligen Verkehrsvertrages für die Erbringung von SPNV-Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Fahrzeugpoolgesellschaft zu gründen oder eine Leasinggesellschaft oder bestehende Landesgesellschaft zu beauftragen, welche Eigentümer der Fahrzeuge und ggf. Vertragspartner der hier vergebenen bzw. von Teilen der hier vergebenen Leistungen wird. Soweit der Auftraggeber einen Dritten benennt, der Vertragspartner für die hier vergebenen Leistungen bzw. von Teilen der hier vergebenen Leistungen wird, stellt der Auftraggeber sicher, dass der Dritte sich vertraglich verpflichtet in den Liefervertrag einzutreten und hierzu die notwendige Leistungsfähigkeit aufweist. Die Umsetzbarkeit dieses Verfahrens soll im Rahmen der Verhandlungen erörtert werden.

Der Auftraggeber erwägt den Hersteller über die gesamte oder über Teile der Vertragslaufzeit in die Fahrzeugfinanzierung einzubeziehen. Das Land erwägt weiterhin, zur Erleichterung der Finanzierung eine Kapitaldienstgarantie auszusprechen. Die Umsetzbarkeit dieses Verfahrens soll im Rahmen der Verhandlungen erörtert werden.

Der gesamte Fahrzeugbedarf einschließlich Reserve beläuft sich auf ca. 52 Fahrzeuge (auf Basis der heutigen Fahrzeuggröße mit 125 Sitzplätzen) zuzüglich weiterer Kapazitäten für mögliche Angebotsausweitungen und Nachfragesteigerungen. Die Sitzplatzkapazitäten der einzelnen Triebzüge können Gegenstand der Verhandlungen sein.

Die zu liefernden Triebzüge müssen die in den Vergabeunterlagen, Teil I beschriebenen grundlegenden Anforderungen erfüllen, ebenso sind die grundlegenden Anforderungen an die Instandhaltung dort benannt.

Die Ausgestaltung des Antriebs, einschließlich der Anforderungen an die Energieversorgung und Energiespeicherung einschließlich der dazu jeweils stationären Anlagen werden Gegenstand der Verhandlungen sein, ebenso die Ausgestaltung der weiteren Fahrzeuganforderungen.

Der Auftraggeber strebt eine Auslieferung der Fahrzeuge im Zeitraum von 2021 bis 2024 an. Die Auslieferung kann dabei schrittweise erfolgen. Die Einlösung von Lieferoptionen verlängert die Laufzeit. Die Instandhaltung soll voraussichtlich über mindestens 19 Jahre erfolgen. Die Auslieferungszeitpunkte und Stückelung der Lieferung sowie die Dauer der Instandhaltung sind Gegenstand der Verhandlungen.

Der Auftragnehmer hat für die jeweiligen Phasen der Entwicklung und Leistungserbringung geeignete Sicherheitsleistungen einzubringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/12/2021
Ende: 16/12/2040
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Lieferoptionen bis 2028 für weitere Triebzüge gleicher Ausführung sowie Instandhaltung der weiteren Triebzüge im Rahmen des Instandhaltungsvertrages. Die genaue Festlegung der Anzahl von Triebzügen je Lieferoption ist Gegenstand der Verhandlungen.

2. Umrüstung von Triebzügen auf CO2 freien Betrieb (sofern nicht von Beginn an gegeben).

3. Umrüstung von Triebzügen für den Einsatz auf ausschließlich elektrifizierten Strecken.

Die Optionen können Gegenstand der Verhandlungen sein.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bewerbergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Unternehmen unter den in § 123 GWB genannten Voraussetzungen ausgeschlossen bzw. können unter den in §124 GWB genannten Voraussetzungen ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bewerber oder Bieter hat ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ergriffen. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können des weiteren Unternehmen ausgeschlossen werden, die keine ausreichende wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Ziff. III.1.2)) oder keine ausreichende technische oder berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Ziff. III.1.3)) nachweisen.

Soweit sich ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt und dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, wird der Auftraggeber vom Bewerber oder Bieter verlangen dieses zu ersetzen. Der Auftraggeber kann vom Bewerber oder Bieter verlangen ein entsprechendes Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, zu ersetzen. Der Auftraggeber wird dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auf für Bewerber- und Bietergemeinschaften.

Nachweise:

Der Bewerber hat nachzuweisen, dass die in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 GBW genannten fakultativen Ausschlussgründe nicht vorliegen.

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung durch den Bewerber gelten die Regelungen des § 50 VgV.

Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen, erkennt der Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers an.

Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers ausgestellte Bescheinigung an.

Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den vorstehenden Absätzen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers abgibt.

Der Bewerber hat eine Eigenerklärung in der Form einer selbst verfassten Erklärung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, ob die in § 124 Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 7 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu ergänzende Nachweise fordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Konsortialführer der letzten 3 Jahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Gesamtumsatz des Unternehmens (einschließlich der Umsätze von konsolidierten Gesellschaften) beträgt jährlich mindestens 100 000 000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

Im Rahmen des Nachweises der Eignung sollen angegeben werden:

1. Nachweis der Fachkunde und Erfahrung in der Zulassung, Herstellung und oder Inbetriebsetzung von Triebzügen mit Angabe von Referenzen (Lieferjahre 2008 bis 2016).

2. Nachweis der Verfügbarkeit über geeignete technische und infrastrukturelle Einrichtungen (z. B. Anzahl Gleise statische Inbetriebsetzung, dynamische Inbetriebnahme und Fahrerprobung) sowie des dazu notwendigen Fachpersonals, um die Triebzüge fristgerecht in Betrieb setzen zu können;

3. Nachweis der Fachkunde und Erfahrung in der Instandhaltung und Instandsetzung von angetrieben Schienenfahrzeugen. Entsprechend den vier ECM Funktionsebenen (Vorhaltung Instandhaltungsmanagement, Instandhaltungsentwicklung, Flottenmanagement, Instandhaltungserbringung) ist je Referenzbeispiel darzustellen, welche Aufgaben und Verantwortungen vom Hersteller unmittelbar selbst wahrgenommen werden.

4. Nachweis der Fachkunde über bereits erfolgreich durchgeführte Fahrzeugprojekte mit innovativen Lösungen (Lieferjahre 2008 bis 2016).

5. Nachweis über ausreichende Ressourcen im Bereich Entwicklung zur Durchführung von innovativen Fahrzeugprojekten.

Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung (dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die unter Abschnitt III.1) genannten Nachweise und Erklärungen müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Anhand der dargelegten Nachweise muss zu erwarten sein, dass der Bewerber in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Innovationspartnerschaft
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/09/2016
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die Vergabeunterlagen sind unter folgender Internetadresse abrufbar: www.nah.sh/vergabeverfahren/xmu

(2) Der Teilnahmeantrag ist 1-fach als Original (Papierfassung) sowie 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM) innerhalb der in Abschnitt IV.2.2) genannten Frist in einem verschlossenen Behältnis (Umschlag oder Paket) bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe SH-XMU – nicht öffnen“. Es werden nur form- und fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Für den Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Papierfassung und der elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die Papierfassung Vorrang.

(3) Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben). Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.

(4) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat im Teilnahmeantrag mitzuteilen, welche Unternehmen im Auftragsfall die Leistungselemente A.) Herstellung und Lieferung der Fahrzeuge und B) Instandhaltung der Fahrzeuge erbringen sollen, sofern diese Leistungen nicht im eigenen Betrieb des Bewerbers bzw. in den eigenen Betrieben der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ausgeführt werden und sich der Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Unternehmen beruft („Wesentliche Nachunternehmer“)

(5) Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.

(6) Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages / des Angebotes oder Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

(7) Der Bewerber hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die NAH.SH alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn der Bewerber hat der Weitergabe zugestimmt.

(8) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn keine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung gefunden werden kann.

(9) Der Auftraggeber behält sich ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn im Ergebnis der Auswertung von indikativen Angeboten sowie der Führung ggf. erforderlicher Aufklärungsgespräche mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass auch nach der Führung weiterer Vertragsverhandlungen mit den noch im Verfahren befindlichen Bewerbern kein geeignetes technisches Angebot oder kein wirtschaftliches abschließendes verbindliches Angebot eingehen wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, spätestens bis zu Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, der erst in den verhandelten Vergabeunterlagen erkennbar war, spätestens bis zum Ablauf der in weiteren Verfahrensbriefen noch zu benennenden Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2016