Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die neue Version des TED-Portals am 29.1.2024 in Betrieb genommen wird (voraussichtlicher Termin – muss noch bestätigt werden!). Interessiert an den neuen Funktionen, den Verbesserungen und ihren Auswirkungen auf die Nutzerinnen und Nutzer? Konsultieren Sie unseren Artikel und erfahren Sie mehr über die wichtigsten Veränderungen und neuen Funktionen.

Aufgrund von Störungen werden eForms- Mitteilungen derzeit fehlerhaft angezeigt. Wir arbeiten an einer Lösung. Bis dahin konsultieren Sie bitte unsere Hilfsseite.

Jetzt registrieren: 4. Workshop für Weiterverwender von TED-Daten am 14. Dezember 2023

Dienstleistungen - 274917-2016

Kompaktansicht anzeigen

06/08/2016    S151

Deutschland-Stuttgart: Gutachterische Tätigkeit

2016/S 151-274917

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG
Zu Händen von: Beschaffung Infrastruktur (FS.EI 3)
E-Mail: einkauf-S21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939

Internet-Adresse(n):

Adresse des Beschafferprofils: www.deutschebahn.com

I.2)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
S21, PA1.1; Baubegleitende Sachverständigenprüfungen Elektro- & Gebäudetechnik.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stuttgart.

NUTS-Code DE11 Stuttgart

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Im Rahmen des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm (PSU) im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 wird von der Ausführungsplanung, baubegleitend bis zur Fertigstellung des Projektes die Beratung und Prüfung durch anerkannte Sachverständige gem. LBO für die Elektro- und Gebäudetechnik benötigt.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71319000 Gutachterische Tätigkeit

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 500 000 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
16FEI21619
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 008-010636 vom 13.1.2016

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 092-164550 vom 13.5.2016

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Auftragsvergabe und Auftragswert
Auftrags-Nr: 16FEI21616
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15.7.2016
V.1.2)Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1

V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 7
Ort: Filderstadt
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Telefon: +49 7117005535
Fax: +49 7117005578
Internet-Adresse: http://www.tuev-sued.de/industrieleistungen

V.1.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 500 000 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: Info@Bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: Info@Bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
3.8.2016