Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 70191 Stuttgart.
NUTS-Code DE11 Stuttgart
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Beschreibung PFA 1.3a
Die Deutsche Bahn AG plant eine Hochgeschwindigkeitsstrecke (ABS/NBS) zwischen Stuttgart und Augsburg. Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.3a umfassen den autobahnparallelen, hauptsächlich oberirdischen Verlauf der zweigleisigen Neubaustrecke auf den Fildern sowie die Anbindung der Station NBS mit dem Flughafentunnel. Im Westen schließt der PFA 1.3a an den PFA 1.2, Fildertunnel, und im Osten an den PFA 1.4, Filderbereich bis Wendlingen am Neckar, an. Außerdem besteht eine Schnittstelle zur Flughafenanbindung durch die im PFA 1.3b planfestzustellende Flughafenkurve.
Die Neubaustrecke (NBS) beginnt im PFA 1.3a bei km 10,0+30 (Übergang zum PFA 1.2) und endet am Übergang zum PFA 1.4 bei km 15,3+11. Für die Überquerung des Hattenbach bei km 10,0+88 soll ein geschlossenes Rahmenbauwerk hergestellt werden. Bei ca. km 10,4+03 überquert die NBS den bestehenden Bachlauf Frauenbrunnen, der in einem geschlossenen Rahmenbauwerk aus Stahlbeton geführt wird. Den bestehenden Bachlauf Koppentalklinge wird von der NBS bei ca. km 11,0+11 überquert. Bei der Autobahnanschlussstelle (AS) Plieningen wird die B 312 mit einer neuen Brücke, Spannweite ca. 41 m, überführt. Zur Überführung der Gleise, über die im Trog verlaufende Einfahrrampe (AS Plieningen) zur BAB A8 in Richtung Karlsruhe, wird bei km 14,0+10 ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von ca. 9,00 m erforderlich. Im Zuge der geplanten NBS ist ein Umbau sowie Neugestaltung der AS Plieningen mit neuen Trog- und Stützbauwerken sowie einer Tieferlegung der Ein- und Ausfahrrampen erforderlich.
Der Flughafentunnel, ca. 3 km Länge, wird mit zwei eingleisigen Tunnelröhren (Ausbruchquerschnitt ca. 70 m2) überwiegend in bergmännischer Bauweise hergestellt und zweigt auf der Westseite bei km 10,4+14 und das südliche Gleis bei km 10,5+17 aus der NBS aus. Im Anschluss an die im Trog verlaufenden Rampen werden die NBS Gleise in offener Bauweise unterquert. Ab ca. km 0,4+40 verläuft die Strecke im Tunnel. Bei ca. km 1,4+95 beginnt die Station NBS. Diese wird 2-gleisig mit dem in der Station erforderlichen Gleisabstand ausgebildet. Ab dem östlichen Bahnsteigende wird der Flughafentunnel in zwei eingleisigen Tunnelröhren in einer S-Kurve wieder auf die NBS geführt. Die Einmündung in die NBS erfolgt bei Streckenkilometer km 13,0+66. Für die Unterfahrung des Tunnelabschnitts in offener Bauweise unter der BAB A8 wird die Autobahn über ca. 1,2 km verschwenkt.
Die Station NBS liegt zwischen den Flughafenterminals des Flughafens Stuttgart die sich im Süden anschließen und der Messe Stuttgart mit dem Internationalen Kongresszentrum im Norden. Sie besteht aus den Bereichen des Zentralen Empfangsgebäudes (Aufgang West) und des Aufgang Ost sowie der Bahnsteigebene. Die Bahnsteiglänge in der 2-gleisigen Station NBS beträgt 405 m und befindet sich in ca. 27 m Tiefe. Über zwei vertikale Schachtbauwerke (ca. 40 m Durchmesser) wird der Bahnsteig mit den jeweiligen Aufgang West (Empfangsgebäude) oder Ost verbunden.
Die Flughafenkurve stellt die Verbindung zwischen der NBS und der S-Bahn-Station Flughafen her. Sie ist bis auf die Aus- und Einfädelung aus der und in die NBS sowie den eingeleisigen Tunnelabschnitte bis km 0,7+13 Bestandteil des gesonderten Planfeststellungsabschnitts 1.3b. Möglicherweise ist die Querung der BAB A8 und der NBS der Flughafenkurve im Zuge der Autobahnverschwenkung (ca. 50 m zweigleisiger, rechteckiger Tunnel in offener Bauweise) als Bedarfsposition mit anzubieten.
Angedachter Vertragsbeginn (Mitwirkung bei der Erstellung der Ausschreibungs- und Vergabe unterlagen der Bauleistungen) ab Dezember 2015. Die angestrebte Bauzeit des PFA 1.3a soll ab Mitte 2016 bis Mitte 2020 erfolgen.
Vorhabenträger für die Südumgehung Plieningen ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Südumgehung Plieningen (Vorhabenträger RPS) wird zusammen mit der Neugestaltung der Anschlussstelle Plieningen (Vorhabenträger DB AG) durch die DB AG realisiert. Diese Maßnahme des RPS ist als eigenständiges Teilprojekt im Rahmen der Gesamtausschreibung abzuwickeln.
Die Südumgehung Plieningen besteht aus der L 1204 „Neu“ von Osten kommend, wird mit zwei Straßenüberführungen über die Autobahnrampen der AS Plieningen geführt, kreuzt die B 312 höhenfrei mittels einer Straßenüberführung ca. 40 m Spannweite und schließt dann über die L 1205 „Neu“ an die L 1192 an. Zusätzlich muss die Verbindungsrampe zur L 1016 / B 312 angepasst werden.
Option PFA 1.3b:
Der AG behält sich vor, Leistungen des zu einem späteren Zeitpunkt planfestzustellenden PFA 1.3b optional anzufragen.
Der PFA 1.3b beinhaltet die Streckenführung der Strecke 4860 aus Singen kommend in die Strecke 4861 (Bestandsstrecke) in Richtung Flughafen als sog. Rohrer Kurve, sowie die Haltestelle am Flughafen bis zur Einfädelung in die NBS mittels der sog. Flughafenkurve (Strecke 4704). Durch den Umbau der Gleistrassen im Bereich der Rohrer Kurve wird daher die Möglichkeit geschaffen, für die drei dort zusammentreffenden Eisenbahnstrecken zukünftig alle Fahrbeziehungen zu bedienen. Die bestehenden Gleisanlagen werden durch eine 2-gleisige Verbindung aus Richtung Böblingen in Richtung Flughafen ergänzt. Weiterer Bestandteil ist ein eingleisiger Tunnel, welcher zum Teil in offener Bauweise und unter der BAB A8 in bergmännischer Bauweise erstellt wird.
Auf der Bestandsstrecke 4861 zwischen Leinfelden und Flughafen wird der Gleisabstand auf den Streckenabschnitten außerhalb der Tunnelbauwerke von 3,8 m auf 4,0 m aufgeweitet. Im Bereich der Station Terminal am Flughafen wird durch das sogenannte „dritte Gleis“ ein neuer unterirdischer Haltepunkt in Parallellage zum Bestand realisiert. Die Bauausführung wird ebenfalls in offener Bauweise erfolgen. Im Anschluss an die Bahnhaltestelle am Flughafen befindet sich die zweigleisige, ca. 2 km lange, Flughafenkurve. Diese zweigleisige Tunnelführung wird in offener Bauweise bis zum Anschlusspunkt (km 0,7+13) mit dem PFA 1.3a hergestellt.
Voraussichtlich beginnen die Baumaßnahmen des PFA 1.3b mit einem zeitlichen Nachlauf zum PFA 1.3a von ca. 2 Jahren. Es ist eine Bauzeit von ca. 3-4 Jahren vorgesehen. Die Fertigstellung wird auch zeitlich verzögert zum PFA 1.3a erfolgen. Der genaue terminliche Ablauf wird bei dem optionalen Abruf der Leistungen zum PFA 1.3b bekanntgegeben. Zusätzlich zum beschriebenen Leistungsumfang des PFA 1.3a, soll mit der optionalen Leistung der Bauüberwachung zum PFA 1.3b auch die Leistungsbilder für die eisenbahntechnische Ausrüstung sowie des Oberbaus mit beinhaltet sein.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)71521000 Baustellenüberwachung
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Das Vergabeverfahren ist auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichtet.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungBeginn 1.11.2015 Abschluss 31.12.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Kautionen und Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). --- Als Anlage 1: Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß SektVO §21 (4) 1. bis 5. vorliegt. --- Als Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO §21 (1) und (2) vorliegen. --- Als Anlage 3: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. --- Als Anlage 4: Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. --- Als Anlage 5: Erklärung, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist und dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. --- Als Anlage 6: Erklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (ArGe) für diese Maßnahme.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Ausführung der Leistung erfordert besondere Fachkenntnisse. Das Vorhandensein dieser ist mittels Referenzen nachzuweisen. Einzelne Punkte können durch den Einsatz von Nachunternehmern abgedeckt werden. Diese sind qualifiziert zu benennen.
Qualitätsanforderungen an die Referenzunterlagen: ---- Benennung mindestens eines Referenzobjektes je geforderter Anlage mit den darin beschriebenen Anforderungen. Hierbei sind vergleichbare Leistungen/Vorhaben bei Schnellfahr- und Hochgeschwindigkeitsstrecken in Tabellenform anzugeben: Auftraggeber (Name Referenzperson, Telefonnummer), Auftragssummen, Leistungs-bild/Leistungsumfang, Leistungszeiträume. --- Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). --- Als Anlage 7: Bauüberwachungszentralen Leiter (BÜZ-Leiter): Referenzprojekt für BÜZ-Leitung bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 5 Jahren. --- Als Anlage 8: Bauüberwacher Bahn: Referenzprojekt Bauüberwacher Bahn „Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau“. Diese Referenz kann durch nachfolgende Referenzen mit abgedeckt werden. --- Als Anlage 9: Bauüberwachung bergmännischer Tunnelbau: Referenzprojekt für bergmännischen Tunnelbau bei einem vergleichbaren Projekt (Geologie, Tunnellänge und Querschnitt) in den letzten 3 Jahren. --- Als Anlage 10: Bauüberwachung Ingenieurbau Stützwände, Tröge und Tunnelbau in offener Bauweise: Referenzprojekt für Stützwände, Tröge und Tunnelbau in offener Bauweise im Eisenbahnbau bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. --- Als Anlage 11: Bauüberwachung Erdbau: Referenzprojekt für Erdbauwerke im Eisenbahnbau bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. --- Als Anlage 12: Bauüberwachung Hydrologie: Referenzprojekt sowohl im Eisenbahn- als auch im Straßenbau bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. --- Als Anlage 13: Bauüberwachung Ingenieurbau Brücken: Referenzprojekt für Brückenbau im Eisenbahnbau bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Hierzu sind Kenntnisse sowie Zulassung für die Abnahme von Spannbeton nachzuweisen. --- Als Anlage 14: Bauüberwachung Straßenbau: Referenzprojekt für Straßenbau bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Hierbei ist zwingend der Nachweis im Autobahnbau unter Betrieb vorzulegen. --- Als Anlage 15: Bauüberwachung Hochbau: Referenzprojekt für Hochbauten bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Hierzu müssen Nachweise für Ausbaugewerke und Freianlagen vorgelegt werden. --- Als Anlage 16: Bauüberwachung Technische Gebäudeausrüstung Hochbau: Referenzprojekt im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (Empfangsgebäude mit unterirdischer Station) bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Hierzu sind Nachweise für Ausbaugewerke, Elektrotechnik, Fernmeldetechnik, Fördertechnik (Aufzüge und Fahrtreppen), Heizung, Lüftung, Kälte und Sanitär vorzulegen. --- Als Anlage 17: Bauüberwachung Spezialtiefbau: Referenzprojekt im Spezialtiefbau bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Insbesondere Erfahrungen mit Bohrpfählen, Verankerungen sowie in der Herstellung von Baugrubenverbau (Schachtdurchmesser ca. 40 m, Tiefe ca. 27 m) sind darzustellen. --- Als Anlage 18: Bauüberwachung Geologie: Referenzprojekt für geologische Baubegleitung mit Erfahrung auf dem Fachgebiet der Geotechnik und Felsmechanik hinsichtlich der Festigkeit von Gebirgskennwerten im Tunnelbau bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. --- Als Anlage 19: Bauüberwachung für Boden und Abfall: Referenzprojekt zu Sach- und Fachkunde Boden/ Abfall bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. --- Als Anlage 20: Ökologische Bauüberwachung: Referenzprojekt für Überwachung der Ausführung zum Umweltschutz (LBP) und zu Landschaftsbaumaßnahmen sowie ökologische Baubegleitung und Fachkunde im Bereich Oberboden bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. --- Als Anlage 21: Spezialist TEIV/TSI: Referenzprojekt im konstruktiven Ingenieurbau zur Inbetriebnahme nach TEIV/TSI. --- Als Anlage 22: Nachtragsmanager: Referenzprojekt für Nachtragskoordination und Nachtragsbearbeitung einschließlich Terminverfolgung des Nachtragsmanagement und Qualitätssicherung. --- Als Anlage 23: Vermesser: Referenzprojekt in der Fachrichtung Vermessung, explizit in der Tunnelvermessung sowie KIB und Erdbau.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI17086
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsregelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 190-335720 vom 3.10.2014
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge24.8.2015 - 13:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der AngebotePersonen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „ Paris – Straßburg – Stuttgart – Wien – Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bitte beachten: Für diesen Aufruf zum Teilnahmewettbewerb werden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:31.7.2015