Zur Vergabe im Teilnetz sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:
RE1 Hamburg Hbf – Schwerin – Rostock Hbf (2-h-Grundtakt), weitere Teillinien zur Taktverdichtung:
Hamburg – Schwerin Hbf (Verdichtung zum 1-h-Takt Mo-Fr an Werktagen) und RE1 Hamburg Hbf – Büchen (Verdichtung zum 0,5-h-Takt Mo-Fr an Werktagen); RE9 Rostock Hbf – Stralsund Hbf – Sassnitz/Ostseebad Binz (2-h-Grundtakt Rostock – Stralsund Hbf, weitgehende Taktverdichtung Insel Rügen zum 1-h-Takt).
Schrittweise Einführung einer SPNV-Linie RE10 Rostock Hbf – Stralsund Hbf – Züssow mit ca. 0,4 Mio. Zugkm p.a., die den 2-h-Grundtakt Rostock – Stralsund der RE9 bzw. den 2-h-Takt der RE3 Stralsund – Pasewalk (- Berlin) bis Züssow zum 1-h-Takt verdichtet (Leistungen starten ggf. zunächst auf dem Abschnitt Stralsund – Züssow). Im dargestellten Umfang enthaltene Leistungsausweitungen gegenüber dem Status Quo des Jahresfahrplanes 2018 erfolgen – soweit dies die Planungsvorläufe erfordern – stufenweise während der Laufzeit des Überbrückungsvertrages.
Traktionsanforderungen:
Alle Verkehrsangebote sind in E-Traktion zu erbringen.
Fahrzeuganforderungen:
Der Betriebsaufnahmezeitpunkt erfordert eine sofortige Fahrzeugverfügbarkeit zum Betriebsaufnahmezeitpunkt 12/2019. Zwischen Hamburg und Rostock ist aufgrund des Verkehrsaufkommens sowie der begrenzten Verfügbarkeit von Bahnsteiglängen und Trassenkapazitäten der Einsatz von Doppelstockzügen zwingend notwendig. Die Verkehre Rostock – Insel Rügen/Züssow dagegen lassen auch den Einsatz einstöckiger Fahrzeuge zu.
Lose:
Eine Losbildung (Teillose) ist zur Verfahrensbeschleunigung gemäß der Angabe zu Losen unter Ziffer II.1.6) derzeit nicht vorgesehen. Unabhängig davon sind Interessensbekundungen von am Markt tätigen SPNV-Anbietern, die ggf. Teile der vergabegegenständlichen Leistungen mit vorhandenen bzw. am Markt verfügbaren Fahrzeugen erbringen wollen, ausdrücklich erwünscht. Eine Aufteilung der Leistung in Lose wird deshalb – je nach dem Eingang etwaiger Interessenbekundungen und soweit wirtschaftlich sinnvoll – geprüft (z.B. Stralsund – Sassnitz/Binz/Züssow).
Weiterhin wird bekannt gemacht:
— Als Betriebsaufnahmezeitpunkt für das Teilnetz ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2020, 1. Betriebstag 15.12.2019, vorgesehen.
— Das Vergabeverfahren ist für eine Umsetzung im Jahr 2018 terminiert. Die Angabe unter Ziffer II.3) bezieht sich auf den frühestmöglichen Startzeitpunkt.
— Der vergabegegenständliche Leistungsumfang wird zwischen 3,4 und 4,0 Mio. Zugkm p.a. liegen. Diese Summe umfasst auch die Leistungsanteile in der Zuständigkeit von Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Vergabe der Überbrückungsleistungen erfolgt gemeinsam mit den Aufgabenträgern in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Federführung wird beim Land Mecklenburg-Vorpommern liegen.
— Die Laufzeit des Überbrückungsverkehrsvertrages wird bei 4 Jahren liegen.