1)Federführer des Vergabeverfahrens ist der Zweckverband Nahverkehr Rheinland. Inhaltliche Entscheidungen werden durch die Auftraggeber gemeinsam getroffen.
2)Die Vergabe erfolgt in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Das Verhandlungsverfahren ist nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV erforderlich, da der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Komplexität und dem rechtlichen sowie finanziellen Rahmen und den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne Verhandlungen vergeben werden kann. Die Notwendigkeit von Verhandlungen besteht insbesondere hinsichtlich der in Ziffer 4.3 der Bewerbungsbedingungen aufgeführten technischen, betrieblichen und juristischen Themen.
Die Auftraggeber können ohne Verhandlungen nicht beurteilen, welche technischen, finanziellen und rechtlichen Lösungen der Markt hinsichtlich dieser Themen zu bieten hat und inwieweit ggf. getroffene Vorgaben auf Markakzeptanz treffen.
3)Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.
4)Der Teilnahmeantrag ist unter Nutzung des Teilnahmeantragsformulars elektronisch im PDF-Format bei dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal hochzuladen. Das Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I.3) genannten URL kostenlos verfügbar.
5)Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
6)Alle geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden.
7)Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10 Werktage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge in das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung erfolgt durch Einstellung der Antworten in das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
8)Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerber über ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung informiert. Danach beginnt das Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung an die ausgewählten Bieter, erste indikative Angebote abzugeben. Vor Abgabe der indikativen Angebote planen die Auftraggeber Erörterungsgespräche mit den jeweiligen Bietern durchzuführen, um grundlegende Fragen der Bieter zu diskutieren. Die Bieter dürfen die Verträge und Vertragsanlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten, um die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität zu verbessern.
9)Nach dem Eingang der indikativen Angebote verhandeln Auftraggeber und Bieter insbesondere auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, indikativen Angeboten, den eingegangenen Optimierungsvorschlägen sowie den in 2) genannten Verhandlungsthemen.
10)Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Anforderungen an die Angebote ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, letztverbindliche Angebote abzugeben.
11)Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Wertungspreis, in welchem neben dem Lieferpreis, dem Verfügbarkeitsentgelt sowie den Energiekosten auch eine qualitative Wertung der verfügbaren Fahrgastrauminnenfläche einfließt.
12)Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der den Aufhebungswert unterschreitet, den die Auftraggeber basierend auf Ausarbeitungen externer Gutachter bestimmt haben.