Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd)
Postanschrift: Bahnhofstraße 1
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code:
DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Michael Heilmann
E-Mail:
m.heilmann@zspnv-sued.deTelefon: +49 631-36659-0
Fax: +49 631-36659-20
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://www.zspnv-sued.de/ I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger BehördenDie zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger Behörden.
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen BehördeAndere: Öffentliche Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Pfalznetz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:
Rheinland-Pfalz (siehe Linienverläufe unter Ziffer II.2.4)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr in Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg in zwei Losen:
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Los 1: ca. 4,59 Mio. Zkm / Jahr.
Die SPNV-Leistungen sind im Los 1 ab dem 15.12.2025 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2040 in zwei Betriebsaufnahmestufen zu erbringen. Die Betriebsaufnahme erfolgt schrittweise, um parallel die
Oberleitungsinselanlagen für BEMU-Fahrzeuge aufbauen zu können.
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Los 2: ca. 1,28 Mio. Zkm / Jahr.
Die Betriebsaufnahme für Los 2 hat zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 zu erfolgen. Die Betriebslaufzeit endet zum Fahrplanwechsel im Juni 2037.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des VertragsBeginn: 25/11/2021
Laufzeit in Monaten: 229
II.4)Wichtigste WirtschaftsgüterVerlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Die Finanzierung des Verkehrsangebotes erfolgt auf Basis eines Verkehrsvertrages nach dem Brutto-Prinzip. Die Bieter hatten in ihren Angeboten im Rahmen der Kalkulation folgende Preisfaktoren separat zu kalkulieren:- Fahrzeugkosten- Personalkosten- Energiekosten- Marketingkosten- Vertriebskosten- Sonstige Kosten (keiner anderen Position zurechenbar)
III.1.2)Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.4)Soziale StandardsListe von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend gelten).:
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Das EVU hat die ihm zustehenden gesetzlichen Ausgleichsleistungen z.B. nach § 228 SGB IX frist- und formgerecht zu beantragen.
III.2)Qualitätsziele
III.2.1)BeschreibungInformation und Fahrkarten:
Das EVU setzt in allen Zügen dieses Netzes tagsüber 50% und ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss 100 % Zugbegleiter ein.Die Zugbegleiter müssen folgende Aufgaben erfüllen:- Erteilung von Fahrplan- und Tarifauskünften, von Informationen zu den zu bedienenden Stationen, zu den Anschlussverbindungen bzw. zu Alternativen bei Verspätungen und sonstigen Störungen im Betriebsablauf auf den vom EVU zu bedienenden Strecken,- Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste,- Fahrscheinnotverkauf bei Automatenstörungen oder ähnlichen Einschränkungen im Regelvertrieb,- Durchführung von Fahrscheinkontrollen zur Einnahmensicherung,- Aufforderung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts (EBE), sofern Kunden ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden,- Erste-Hilfe-Leistungen in Notfällen und Unterstützung von Fahrgästen in Konfliktsituationen,- Verteilung von Informationsmaterial nach Maßgabe der AT,- Entgegennahme und Weiterleitung von Fahrgastbeschwerden,- Entgegennahme von Fundsachen,- Taxiruf und- Umgehende Beseitigung von herumliegenden Gegenständen (Abfälle) Es gilt das vom EVU im Rahmen der Angebotsabgabe vorgelegte Konzept zur umfassenden Fahrgastinformation.Das EVU verpflichtet sich, beim Erbringen der vergabegegenständlichen Verkehrsdienstleistungen alle relevanten Tarife inklusive der entsprechenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden und zu vertreiben.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Dem EVU obliegt eine Meldepflicht. Es hat monatlich Pünktlichkeitsdaten (Ankunftsdaten) für bestimmte Messstellen in einer mit den AT abzustimmenden Form tages- und zugscharf und unter Angabe der Verspätung in Minuten im Rahmen des Liefernachweises an die AT zu übermitteln.Auf Anforderung der AT sind Pünktlichkeitsdaten für einzelne Tage oder Züge auch kurzfristig (innerhalb von maximal drei Werktagen) zu liefern.Züge mit einer Verspätung bis 4:59 Minuten gelten (bezogen auf die Ankunftszeit am Messpunkt) als pünktlich. Der Mindestpünktlichkeitsgrad (= Anzahl der pünktlichen Fahrten im Verhältnis zur Gesamtzahl aller in einem Monat an den jeweiligen Messstellen erfassten Fahrten) beträgt 95 %.
Zugausfälle:
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Durchführung des Betriebes hat das EVU neben der Einrichtung einer Betriebsleitstelle insbesondere ein Notfall- und Störungsmanagement vorzuhalten,Das EVU hat die AT unverzüglich schriftlich per E-Mail über Zugausfälle zu informieren. Bei nicht vorhersehbaren Abweichungen vom Regelbetrieb (Betriebsstörungen), wie u.a. bei (Teil-)Ausfall von Fahrten ist durch das EVU ein Notverkehr einzurichten. Der Notverkehr kann mit Bussen oder Taxen erfolgen. Die Ausfallzeiten bis zur Aufnahme des Notverkehrs an den betroffenen Haltestellen dürfen 60 Minuten seit Eintritt der Betriebsstörung nicht überschreiten.
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Die Fahrzeuge und insbesondere alle kundenbezogenen Bestandteile des Fahrzeugs haben sich stets in einem sauberen, gepflegten Zustand zu befinden.Es ist ein Reinigungsplan aufzustellen, welcher die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Reinigungsintervalle gewährleistet. Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird durch die AT stichprobenartig kontrolliert.Die Regelung der Sauberkeit der Bahnhofseinrichtungen ist nicht Bestandteil des Verkehrsvertrags.
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Zur Erfassung der Kundenzufriedenheit werden im Auftrag der AT durch geeignete Institute zweimal jährlich Kundenbefragungen durchgeführt.Folgende Zufriedenheitsgrade der Leistungen des EVU werden durch die Kundenbefragung erfasst:- Funktion und Sauberkeit der Toiletten- Schadensfreiheit der Fahrzeuge innen und außen- Sauberkeit der Fahrzeuge innen und außen- Fahrgastinformation im Fahrzeug (auch im Störungsfall)- Fahrgastinformation am Bahnsteig (auch im Störungsfall)- Subjektive Sicherheit- Subjektive Pünktlichkeit- Freundlichkeit des Personals- Funktion der Heizung/Lüftung/Klimatisierung- Qualität und Verfügbarkeit des kostenfreien WLAN im Zug
Beschwerdebearbeitung:
Das EVU gewährleistet ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement. Die Beantwortung von Anfragen und Beschwerden durch das EVU hat sachgerecht, kundenfreundlich und unter Wahrung der Interessen der AT zu erfolgen. Das EVU hat telefonisch, postalisch und per E-Mail für Beschwerden und Anfragen erreichbar zu sein. Sämtliche eingehenden Beschwerden müssen innerhalb von zehn Werktagen beantwortet werden. Bei längerer Bearbeitungsdauer, zum Beispiel aufgrund einer Recherche-Notwendigkeit, ist innerhalb von zehn Werktagen mit einem Zwischenbescheid zu reagieren. Berechtigten Beanstandungen ist unverzüglich abzuhelfen.
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Zur verbesserten Information der in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen hat das EVU auf seiner Homepage alle Informationen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste von Relevanz sind, darzustellen:- Aktuelle Übersicht der barrierefrei erreichbaren Bahnsteiganlagen, an denen ohne fremde Hilfe mittels der automatischen Spaltüberbrückung ein- und ausgestiegen werden kann- Darstellung der eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausstattungsgegenstände für mobilitätseingeschränkte Personen
III.2.2)Angaben zu Belohnungen und Sanktionen:
Im Fall von Nicht- und/oder Schlechtleistungen haben die AT Anspruch auf die in den Vergabeunterlagen definierten Minderungen und Vertragsstrafen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:25/11/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Land: Deutschland
V.2.4)Angaben zum Auftragswert (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Bei dem unter der Ziffer V.2.4 genannten Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:13/01/2022