1) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe; I.3)) der Bekanntmachung).
Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können. Bieterrückfragen sind bis einschliesslich 5.2.2021 schriftlich über die Bieterplattform einzureichen.
Für den Einsatz der Bieterplattform benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und aktuellem Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
2) Bewerbungsformular:
Zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Stufe 1 des Verfahrens) ist ein zur Verfügung gestelltes Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses ist ausgefüllt und zusammen mit allen dort genannten Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer, als der deutschen Sprache, sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 nicht zurückgesandt werden.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs. 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Rechtsverbindliche Unterschrift zur Erklärung der Richtigkeit aller Angaben.
4) Weitere Ausschlusskriterien (Befähigung zur Berufsausübung):
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges),
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Bewerbers,
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit,
— Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz,
— Eigenerklärung zur Bevollmachtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften,
— Eigenerklärung zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung zur Bereitschaft zum Abschluss einer gesonderten Versicherung für Bietergemeinschaften im Auftragsfalle,
— Eigenerklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern,
— Bescheinigung über abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherungen mit den im Vertragsentwurf genannten Deckungssummen (Planer),
— Bescheinigung über abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherungen mit den im Vertragsentwurf genannten Deckungssummen (Bauunternehmen),
— Nachweis der Qualifikation gem. §75 VgV (Planer),
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bauunternehmen),
— Eigenerklärung Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund i.S. der §§ 123, 124 GWB vorliegt.
5) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder -nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die Angaben stammen. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1F der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und -nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6) Fehlende Unterlagen:
Es ist nicht geplant, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht dazu behält sie sich jedoch vor.