8. Durchschnittliche Beschäftigtenzahl – Formular B: Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu machen.
9. Referenzprojekte Beratung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Beratung-EW bzw. Formular R-Beratung-ET) hinsichtlich der Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden bzgl.
(1) Erstellung von (Markt-)Analysen, Gutachten, Studien, Handlungsempfehlungen, Stellungnahmen; oder
(2) Durchführung von Umsetzungsvorhaben oder fachliche Mitwirkung in (Pilot-)Projekten; oder
(3) Aufbau/Betreuung von Multi-Stakeholder-Netzwerken (zusammen „Leistungsbereiche Beratung“).
Die Referenzprojekte im Hinblick auf die vorstehenden 3 Leistungsbereiche Beratung müssen entweder einen energiewirtschaftlichen Fokus oder einen energietechnischen Fokus haben sowie jeweils stets einen eindeutigen thematischen Bezug zu
(1) Transformationsprozessen der Energiewirtschaft zu einem klimaverträglichen Energiesystem (z. B. Stromerzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), innovative KWK-Systeme; H2-basierte Energieerzeugung; Ausbau und Integration erneuerbarer Energien, Wärmebereitstellung, Energieinfrastrukturen, Sektorenkopplung, Energieverbraucher, Energiespeicher); oder
(2) Planung/Realisierung/Betrieb von Energieinfrastrukturen und Integration neuer Energieverbraucher in das Energieversorgungssystem; oder
(3) digitalen Ertüchtigung und/oder intelligenter Betrieb von Netzinfrastrukturen und/oder Energieanlagen; oder
(4) Roll-Out von digitalen Technologien (z. B. Smart Meter) und/oder digitalen Geschäftsmodelle im Energiebereich; oder
(5) Identifizierung und/oder Nutzbarmachung von Flexibilitätspotentialen auf Erzeugungs- und/oder Verbrauchsseite im Energiebereich (einschließlich Energiespeicher) (alle vorstehenden 5 Bereiche zusammen „thematischer Bezug“) aufweisen. Der Begriff „energiewirtschaftlich“ meint hier Referenzen, bei denen primär ökonomische, energiepolitische oder regulatorische Fragestellungen bzgl. Energieversorgungssystemen bearbeitet wurden. Dies trifft zum Beispiel auf Projekte zu, bei denen die Funktionsweise oder Weiterentwicklung von Energiemärkten (Energiemarktdesign); oder die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energieanlagen, Energieträgern oder Technologien im Bereich der Energieversorgung; oder die Modellierung von Energiemärkten; oder die Regulierung von Marktakteuren im Energiesektor; oder die Ausgestaltung von marktwirtschaftlichen Anreizen im Bereich der Energieversorgung (z. B. Preisgestaltung, Steuern, Abgaben, Umlagen); oder die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energieversorgung; oder die Projektierung, Realisierung und der Betrieb entsprechender Vorhaben einschließlich der einschlägigen Genehmigungsregime; oder die Ausgestaltung von Förderinstrumenten im Bereich der Energieversorgung; oder die Erarbeitung oder Umsetzung von energiepolitischen Strategien/Zielsetzungen (z. B. Ausbaupfade für Technologien, Energiewende-Ziele, Kohleausstieg) Gegenstand der Beratungs- und sonstigen Leistungen waren. Der Begriff „energietechnisch“ meint hier Referenzen, bei denen primär technische Fragestellungen im Hinblick auf Bereitstellung/Erzeugung, Transport, Verteilung, Verbrauch sowie Speicherung von Energie (Strom, Gas, Wärme) bearbeitet wurden. Dies trifft zum Beispiel auf Projekte zu, bei denen die technische Funktionsweise, Weiterentwicklung oder Optimierung von Energieanlagen (z. B. Erzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung, leitungsgebundene Infrastrukturen, Power-to-X); oder die Betriebsführung von Energieanlagen (z. B. leitungsgebundene Infrastrukturen) oder deren technische Optimierung; oder die technischen Anforderungen an einzelne Elemente des Energiesystems; oder die Begleitung technischer Innovationen und Entwicklungen in der Energiewirtschaft Gegenstand der Beratungs- und sonstigen Leistung waren.
10. Referenzen Projektentwicklung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Projektentwicklung) bzgl.
(1) der Initiierung oder Begleitung von (Pilot-)Projekten; oder
(2) Projektkonsortien; oder der Beratung über die Inanspruchnahme von Förder- oder Investitionsmitteln für Projekte; oder
(3) der Recherche und Aufbereitung von Informationen im Hinblick auf verfügbare Förder- oder Investitionsmittel und -instrumente auf Ebene der Bundesländer, des Bundes oder der EU; oder
(4) der Entwicklung von Strategien und Konzepten zur Vorbereitung von Investitionsprojekten; oder
(5) Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen; oder
(6) des Projektmanagements oder der Konsortialführerschaft von Förderprojekten (zusammen „Leistungsbereiche Projekte“) jeweils mit eindeutigem inhaltlichem Bezug zu
(1) Transformationsprozessen der Energiewirtschaft zu einem klimaverträglichen Energiesystem (z. B. Stromerzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), innovative KWK-Systeme; H2-basierte Energieerzeugung; Ausbau und Integration erneuerbarer Energien, Wärmebereitstellung, Energieinfrastrukturen, Sektorenkopplung, Energieverbraucher, Energiespeicher); oder
(2) Planung/Realisierung/Betrieb von Energieinfrastrukturen und Integration neuer Energieverbraucher in das Energieversorgungssystem; oder
(3) digitalen Ertüchtigung und/oder intelligenter Betrieb von Netzinfrastrukturen und/oder Energieanlagen; oder
(4) Roll-Out von digitalen Technologien (z. B. Smart Meter) und/oder digitalen Geschäftsmodelle im Energiebereich; oder
(5) Identifizierung und/oder Nutzbarmachung von Flexibilitätspotentialen auf Erzeugungs- und/oder Verbrauchsseite im Energiebereich (einschließlich Energiespeicher) (alle vorstehenden 5 Bereiche zusammen „inhaltlicher Bezug“) haben.
11. Referenzprojekte Öffentlichkeitsarbeit: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) bzgl. der Erbringung von Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen mit energiewirtschaftlichem oder energietechnischem Fokus (wie oben definiert).
Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ werden vorliegend die nachfolgenden Leistungen verstanden:
(1) Fachliche und konzeptionelle Erstellung von Berichten, Leitfäden, Broschüren, Presseerklärungen, Newslettern, Beiträgen für Internetpräsenzen oder sonstigen Informationsmaterialen; oder
(2) fachliche Konzeptionierung/Durchführung von Veranstaltungen.
Zu Eignungskriterium 8: In den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) muss die durchschnittliche Beschäftigtenzahl/Zahl der Führungskräfte zusammen mindestens jährlich 30 Personen – Vollzeitäquivalent – betragen haben. Beschäftigte und Führungskräfte werden addiert. Die Beschäftigtenzahlen/Zahlen von Führungskräften der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich auch auf Beschäftigtenzahlen/Zahlen von Führungskräften von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Zu Eignungskriterium 9: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden in einem der oben definierten 3 Leistungsbereichen Beratung jeweils mit energiewirtschaftlichem Fokus sowie mit eindeutigem thematischem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 80 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat (Formular R-Beratung-EW).
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden in einem der oben definierten 3 Leistungsbereichen Beratung jeweils mit energietechnischem Fokus sowie mit eindeutigem thematischem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 40 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat (Formular R-Beratung-ET).
Zu Eignungskriterium 10: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand einer der oben beschriebenen Leistungsbereiche Projekte mit jeweils eindeutigem inhaltlichem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 20 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat.
Zu Eignungskriterium 11: Es sind mindestens 4 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand einer der oben beschriebenen Leistungsbereiche war.
Der Auftraggeber berücksichtigt bzgl. aller geforderten Referenzen Referenzangaben der letzten 4 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 01.2017 und 02.2021 –. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Vierjahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d. h. innerhalb der letzten 4 Jahre (Zeitraum zwischen 01.2017 und 02.2021), bereits erbracht wurden. Zulässig ist, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt. Die Referenzprojekte sind durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars detailliert zu beschreiben.