VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: II.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Anstatt:
Wettbewerbliche Vergabe von Beschaffung und Instandhaltung von Neufahrzeugen sowie Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn
muss es heißen:
Wettbewerbliche Vergabe von Besitzverschaffung und Übereignung (zusammen: Lieferung) von Neufahrzeugen sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung und die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn
Abschnitt Nummer: II.2.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Erfüllungsort
Anstatt:
Teilnetze Stadtbahn und Nord/Süd der Berliner S-Bahn
muss es heißen:
Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Neufahrzeugen sowie deren Instandhaltung und der fahrplanmäßige Betrieb auf den Teilnetzen Stadtbahn (Los 1) und Nord-Süd (Los 2) der gleichstrombetriebenen Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Lose 1 und 2 werden jeweils in die Fachlose „Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung“ (Fachlos A) und „Betrieb nebst damitzusammenhängenden Dienstleistungen“ (Fachlos B) aufgeteilt. Es werden sodann in beiden Losen sowohl Gesamtangebote für beide Fachlose (Los 1: A/B; Los 2: A/B) als auch Angebote allein auf einzelne Fachlose und losübergreifend auf beide Fachlose (Fachlos A/A und Fachlos B/B) zugelassen. Ebenfalls zugelassen wird ein Gesamtangebot auf alle Leistungen in den Losen 1 und 2. Eine Loslimitierung erfolgt nicht.
Informationen zu den Betriebsleistungen auf den Teilnetzen
Teilnetz Stadtbahn (Los 1)
Die Betriebsaufnahme soll nach derzeitiger Planung gestaffelt zwischen dem 21.9.2026 und dem 1.12.2031 erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst das Teilnetz folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
— 21.9.2026: Mit Vorserienfahrzeugen sind fahrplanmäßige Leistungen im Bedienungsraum der nachfolgend benannten Linien zu erbringen. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen;
— 29.5.2028: S9 (Flughafen BER – Spandau);
— 26.11.2029: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg);
— 29.7.2030: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
— 5.5.2031: S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);
— 1.12.2031: S3 (Erkner – Spandau).
Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d. h. nachderzeitigem Stand der Planung am 20.9.2041. Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von mindestens ca. 14 Mio.Zugkilometer (Zkm) p. a.. Geplant sind zusätzliche Verkehrsleistungen mit Veränderungen der zuvor benannten Linien und der Einführung neuer Linien im Bedienungsraum oder mit Bezug zum Bedienungsraum der vorstehend benannten Linien [Beispiele: Angebotsausweitung auf der Stadtbahn (Ostbahnhof –Charlottenburg), zusätzliche Linie zum Flughafen BER, S-Bahn-Verlängerung nach Falkense und Nauen].Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Teilnetz Nord/Süd (Los 2)
Die Betriebsaufnahme soll nach derzeitiger Planung gestaffelt zwischen dem 4.3.2030 und dem 13.12.2033 erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst das Teilnetz folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
— 4.3.2030: Mit Vorserienfahrzeugen sind fahrplanmäßige Leistungen im Bedienungsraum der nachfolgendbenannten Linien zu erbringen. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen;
— 1.3.2032: S85 (Flughafen BER – Ostkreuz – Hauptbahnhof);
— 23.8.2032: S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Waidmannslust - Hauptbahnhof);
— 8.3.2033: S2 (Bernau – Blankenfelde);
— 13.12.2033: S1 (Wannsee – Oranienburg).
Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d. h. nachderzeitigem Stand der Planung am 3.3.2045.
Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahreinen Leistungsumfang von mindestens ca. 12 Mio. Zkm p.a.. Geplant sind zusätzliche Verkehrsleistungen mit Veränderungen der zuvor benannten Linien und der Einführung neuer Linien im Bedienungsraum oder mit Bezug zum Bedienungsraum der vorstehend benannten Linien [Beispiele: Bedienung der Neubaustrecke S21 (2. und 3. Bauabschnitt), zusätzliche Linie Buch – Ostring – Grünau, S-Bahn-Verlängerungen nach Stahnsdorf, Velten und Rangsdorf]. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
muss es heißen:
Auftragsgegenstand ist die Besitzverschaffung und Übereignung (zusammen: Lieferung) von Neufahrzeugen und deren Instandhaltung und Bereitstellung (Fachlos A) und der fahrplanmäßige Betrieb sowie mit dem fahrplanmäßigen Betrieb zusammenhängende Dienstleistungen (Fachlos B) auf den Teilnetzen Nord-Süd (Los 1) und Stadtbahn (Los 2) der gleichstrombetriebenen Berliner S-Bahn. Es werden sodann in beiden Losen sowohl Kombinationsangebote für beide Fachlose (Los 1: A/B; Los 2: A/B) als auch Angebote allein auf einzelne Fachlose und teillosübergreifende Kombinationsangebote auf beide Fachlose (Fachlos A/A und Fachlos B/B) zugelassen. Ebenfalls zugelassen wird ein Gesamtangebot auf alle Leistungen in beiden Losen 1 und 2. Eine Loslimitierung erfolgt nicht.
Informationen zu den Betriebsleistungen auf den Teilnetzen:
Teilnetz Nord-Süd (Los 1)
Die Betriebsaufnahme soll nach derzeitiger Planung gestaffelt zwischen dem 13.12.2027 und dem 11.9.2034 erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst das Teilnetz folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
– 13.12.2027: S8 (Hohen Neuendorf – Wildau);
– 11.6.2029: S86 (Buch – Grünau);
– 15.7.2030: S2 (Bernau – Blankenfelde);
– 13.10.2031: S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt);
– 19.9.2033: S1 (Oranienburg – Wannsee); S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
– 11.9.2034: S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER).
Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d. h. nach derzeitigem Stand der Planung am 12.12.2042. Dabei sind folgende Auslaufstufen vorgesehen:
– 26.7.2041: Ende Betrieb S2, S86;
– 4.4.2042: Ende Betrieb S1, S15, S85;
– 12.12.2042: Ende Betrieb S25, S8.
Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von ca. 16 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a. Geplant sind zusätzliche Verkehrsleistungen mit Veränderungen der zuvor benannten Linien und der Einführung neuer Linien im Bedienungsraum oder mit Bezug zum Bedienungsraum der vorstehend benannten Linien [Beispiele: Bedienung der Neubaustrecke S21 (2. und 3. Bauabschnitt), S-Bahn-Verlängerungen nach Stahnsdorf, Velten und Rangsdorf]. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Teilnetz Stadtbahn (Los 2)
Die Betriebsaufnahme soll nach derzeitiger Planung gestaffelt zwischen dem 7.2.2028 und dem 30.5.2033 erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst das Teilnetz folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
– 7.2.2028: S9 (Flughafen BER – Spandau);
– 6.8.2029: S75 (Spandau – Wartenberg);
– 13.1.2031: S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);
– 12.4.2032: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
– 30.5.2033: S3 (Erkner – Charlottenburg).
Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d. h. nach derzeitigem Stand der Planung am 6.2.2043. Dabei sind folgende Auslaufstufen vorgesehen:
– 20.9.2041: Ende Betrieb S5, S75;
– 30.5.2042: Ende Betrieb S3, S9;
– 6.2.2043: Ende Betrieb S7.
Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von ca. 14 Mio. Zkm p.a. Geplant sind zusätzliche Verkehrsleistungen mit Veränderungen der zuvor benannten Linien und der Einführung neuer Linien im Bedienungsraum oder mit Bezug zum Bedienungsraum der vorstehend benannten Linien [Beispiele: S-Bahn-Verlängerung nach Falkensee und Nauen]. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt Nummer: VI.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:
(1) Zu I.1) Namen und Anschrift der Auftraggeber: Land Berlin, Adresse, s.o. I.1); Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam; Internetadressen der Auftraggeber: https://www.berlin.de/sen/uvk/; http://www.mil.brandenburg.de.
(2) Zu II.2.4) Hinweise für beide Teilnetze (Los 1/Los 2):
Leistungsaufwuchs durch zusätzliche Verkehrsleistungen in den beiden Teilnetzen
Die oben bei beiden Teilnetzen erwähnten zusätzlichen Verkehrsleistungen werden nach derzeitiger Planung insgesamt eine Größenordnung von 4 bis 9 Mio. Zkm p.a. haben. Unterschreitungen und Überschreitungen dieser Größenordnung sind aktuell noch vorstellbar. Genauere Festlegungen zum Umfang der zusätzlichen Verkehrsleistungen und zu deren Zuordnung auf die beiden Teilnetze werden die Vergabeunterlagen enthalten.
(3) Zu II.2.4) Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung
Es werden ausschließlich Neufahrzeuge (Fahrzeuge, die für die Erbringung der hier auftragsgegenständlichen Leistungen hergestellt und beschafft/bereitgestellt werden) zugelassen.
Für das vorab benannte Leistungsvolumen über beide Teilnetze (Los 1/Los 2) von ca. 26 Mio. Zkm p.a. wird nach derzeitiger Planung von einem Fahrzeugbedarf von ca. 500 Viertelzugäquivalenten (VZÄ) ausgegangen. Die Zuordnung der Fahrzeuge auf die Teilnetze erfolgt in den Vergabeunterlagen. Für die erwähnten 9 Mio. Zkm p.a. zusätzlichen Verkehrsleistungen (siehe obige Hinweise zum möglichen Umfang derselben) würde eine Ausweitung des Fahrzeugparks von ca. 190 weiteren VZÄ erforderlich sein. Von diesen 190 VZÄ sind 102 verbindlich zur Beschaffung vorgesehen (Gesamtzahl damit 602 VZÄ). Weitere Prüfungen stehen bis zum Start der Vergabe noch an. Genauere Festlegungen zum Umfang des zusätzlichen Fahrzeugbedarfs und zu dessen Zuordnung auf die beiden Teilnetze werden daher erst die Vergabeunterlagen enthalten.
Die Vergabeunterlagen werden den Eigentumserwerb der vertragsgegenständlichen Fahrzeuge auf einen oder beide Auftraggeber vorsehen. Dabei wird der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs für fahrplanmäßige Verkehrsleistungen erfolgen. Die Finanzierung wird ab Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre nach Eigentumsübergang) entsprechend einem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
Die Fahrzeuge sind mindestens über die Vertragslaufzeit in Stand zu halten. Nach derzeitiger Planung ist ein Recht der Auftraggeber zur Verlängerung der Instandhaltungsverantwortung des Auftragnehmers für den weiteren Einsatz der vertragsgegenständlichen Fahrzeuge in Folgeverkehrsverträgen vorgesehen. Diese soll so verlängert werden, dass der auf 30 Jahre angesetzte Lebenszyklus der Fahrzeuge abgedeckt wird.
Die Auftraggeber streben an, vorhandene und zum Zwecke der Instandhaltung genutzte Werkstätten und Werkstattflächen auch nach Ende der Vertragslaufzeit für die Zwecke der Instandhaltung der Fahrzeuge der Berliner S-Bahn nutzbar zu machen. Darüber hinaus wird die Nutzung eines oder mehrerer landeseigener Werkstattstandorte auf Pachtbasis mindestens für notwendige Kapazitätserweiterungen durch den Auftragnehmer angestrebt. Genauere Angaben hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten.
(4) Der Auftragnehmer wird verpflichtet, bei der Ausführung der zu vergebenden Dienstleistungen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden, hierfür mindestens nach den geltenden Entgelttarifen eines in Berlin oder Brandenburg geltenden Tarifvertrages zu entlohnen. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
(5) Die Angaben unter II.2.7) betreffen die Dauer der jeweils in den Losen zu vergebenden Verkehrsleistungen, jeweils ab dem Zeitpunkt der ersten Betriebsaufnahme.
(6) Zur Angabe unter IV.1: Das Verfahren wird als wettbewerbliche Vergabe durchgeführt.
muss es heißen:
(1) Zu I.1) Namen und Anschrift der Auftraggeber: Land Berlin, Adresse, s.o. I.1); Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam; Internetadressen der Auftraggeber: https://www.berlin.de/sen/uvk/; http://www.mil.brandenburg.de.
(2) Zu II.2.4) Hinweise für beide Teilnetze (Los 1/Los 2):
Leistungsaufwuchs durch zusätzliche Verkehrsleistungen in den beiden Teilnetzen
Die oben bei beiden Teilnetzen erwähnten zusätzlichen Verkehrsleistungen können nach derzeitiger Planung insgesamt eine Größenordnung von ca. 9 Mio. Zkm p. a. haben. Unter- und Überschreitungen dieser Größenordnung sind aktuell noch vorstellbar. Genauere Festlegungen zum Umfang der zusätzlichen Verkehrsleistungen und zu deren Zuordnung auf die beiden Teilnetze werden die Vergabeunterlagen enthalten.
(3) Zu II.2.4) Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung
Es werden ausschließlich Neufahrzeuge (Fahrzeuge, die für die Erbringung der hier auftragsgegenständlichen Leistungen geliefert und bereitgestellt werden) zugelassen.
Für das benannte Leistungsvolumen über beide Teilnetze (Los 1/Los 2) von ca. 30 Mio. Zkm p. a. wird nach derzeitiger Planung von einem Fahrzeugbedarf von ca. 327 Halbzügen (Hz) ausgegangen. Die Zuordnung der Fahrzeuge auf die Teilnetze ist dabei wie folgt: 170 Hz im Los 1 und 157 Hz im Los 2. Für die erwähnten 9 Mio. Zkm p. a. zusätzlichen Verkehrsleistungen (siehe obige Hinweise zum möglichen Umfang derselben) würde eine Ausweitung des Fahrzeugparks von ca. 103 weiteren Hz erforderlich sein. Weitere Prüfungen stehen noch an. Genauere Festlegungen zum Umfang des zusätzlichen Fahrzeugbedarfs und zu dessen Zuordnung auf die beiden Teilnetze werden die Vergabeunterlagen enthalten.
Die Vergabeunterlagen werden den Eigentumserwerb der vertragsgegenständlichen Fahrzeuge durch einen oder beide Auftraggeber vorsehen. Dabei wird der Eigentumsübergang spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs für fahrplanmäßige Verkehrsleistungen erfolgen. Die Finanzierung wird ab Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre nach Inbetriebnahme des jeweiligen Fahrzeugs für fahrplanmäßige Verkehrsleistungen) entsprechend einem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
Die Fahrzeuge sind in beiden Teilnetzen über eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren in Stand zu halten. Dies soll ermöglichen, dass der auf 30 Jahre angesetzte Lebenszyklus der Fahrzeuge möglichst abgedeckt wird.
Die AG streben an, im jeweiligen Teilnetz die Möglichkeit zur Nutzung mindestens einer Grundstücksfläche für die Errichtung einer Werkstatt sowie der für den Instandhaltungsbetrieb nebst Zuführung notwendigen Abstellanlagen und sonstigen Einrichtungen in für das jeweilige Teilnetz ausreichender Größe zu schaffen. Die in Betracht kommende(n) Fläche(n) (inkl. baulicher und betrieblicher Rahmenbedingungen) und die Leistungen der AG bis zur Zuschlagserteilung sind in den Vertragsunterlagen beschrieben.
(4) Der Auftragnehmer wird verpflichtet, bei der Ausführung der zu vergebenden Dienstleistungen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden, hierfür mindestens nach den geltenden Entgelttarifen eines in Berlin oder Brandenburg geltenden Tarifvertrages zu entlohnen. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
(5) Die Angaben unter II.2.7) betreffen die Dauer der jeweils in den Losen zu vergebenden Verkehrsleistungen, jeweils ab dem Zeitpunkt der ersten Betriebsaufnahme.
(6) Zur Angabe unter IV.1: das Verfahren wird als wettbewerbliche Vergabe durchgeführt.
Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Anstatt:
muss es heißen: