Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht.
(siehe http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads -> Abschnitt Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur).
Der Nachweis der Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren / Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Soweit der Bieter beabsichtigt einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Diese Leistungen sind:
Produktkategorie Bauüberwachung,
Warengruppe (Produkte/Leistungen).
— Bauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik.
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahren mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 108-192763 vom 07.06.2016.
Für die Auftragserteilung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
Die Eignung kann alternativ durch Vorlage der gültigen Befähigungsausweise (Ril 809.0803V03 – orangefarbiger Ausweis) der vorgesehenen Mitarbeiter, incl. der Nachweise von Tauglichkeits- sowie gemäß Richtlinien erforderlichen Wiederholungslehrgängen, nachgewiesen werden.
Hinweis: Abgabe der geforderten Nachweise nur in digitaler Form über eVergabe – siehe Anschreiben an die Bewerber!
Funktionstrennung:
Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den Leistungsbereichen Projektsteuerung, Planung und Bauüberwachung. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für die anderen Leistungsbereiche aus.
Wir weisen darauf hin, dass im Fall der Auftragsvergabe eine Beauftragung mit
— der Bauleistung und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen,
— den Sicherungsleistungen und bauaffinen Dienstleistungen
nicht in Betracht kommen. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführungen in verbundenen Unternehmen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.