Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur (FS.EI 3)
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Telefon: +49 0
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.deutschebahn.com
I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 70191 Stuttgart.
NUTS-Code DE11 Stuttgart
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Beschreibung PFA 1.3a
Die Deutsche Bahn AG plant eine Hochgeschwindigkeitsstrecke (ABS/NBS) zwischen Stuttgart und Augsburg. Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.3a umfassen den autobahnparallelen, hauptsächlich oberirdischen Verlauf der zweigleisigen Neubaustrecke auf den Fildern sowie die Anbindung der Station NBS mit dem Flughafentunnel. Im Westen schließt der PFA 1.3a an den PFA 1.2, Fildertunnel, und im Osten an den PFA 1.4, Filderbereich bis Wendlingen am Neckar, an. Außerdem besteht eine Schnittstelle zur Flughafenanbindung durch die im PFA 1.3b planfestzustellende Flughafenkurve.
Die Neubaustrecke (NBS) beginnt im PFA 1.3a bei km 10,0+30 (Übergang zum PFA 1.2) und endet am Übergang zum PFA 1.4 bei km 15,3+11. Für die Überquerung des Hattenbach bei km 10,0+88 soll ein geschlossenes Rahmenbauwerk hergestellt werden. Bei ca. km 10,4+03 überquert die NBS den bestehenden Bachlauf Frauenbrunnen, der in einem geschlossenen Rahmenbauwerk aus Stahlbeton geführt wird. Den bestehenden Bachlauf Koppentalklinge wird von der NBS bei ca. km 11,0+11 überquert. Bei der Autobahnanschlussstelle (AS) Plieningen wird die B 312 mit einer neuen Brücke, Spannweite ca. 41 m, überführt. Zur Überführung der Gleise, über die im Trog verlaufende Einfahrrampe (AS Plieningen) zur BAB A8 in Richtung Karlsruhe, wird bei km 14,0+10 ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von ca. 9 m erforderlich. Im Zuge der geplanten NBS ist ein Umbau sowie Neugestaltung der AS Plieningen mit neuen Trog- und Stützbauwerken sowie einer Tieferlegung der Ein- und Ausfahrrampen erforderlich.
Der Flughafentunnel, ca. 3 km Länge, wird mit zwei eingleisigen Tunnelröhren (Ausbruchquerschnitt ca. 70 m2) überwiegend in bergmännischer Bauweise hergestellt und zweigt auf der Westseite bei km 10,4+14 und das südliche Gleis bei km 10,5+17 aus der NBS aus. Im Anschluss an die im Trog verlaufenden Rampen werden die NBS Gleise in offener Bauweise unterquert. Ab ca. km 0,4+40 verläuft die Strecke im Tunnel. Bei ca. km 1,4+95 beginnt die Station NBS. Diese wird 2-gleisig mit dem in der Station erforderlichen Gleisabstand ausgebildet. Ab dem östlichen Bahnsteigende wird der Flughafentunnel in zwei eingleisigen Tunnelröhren in einer S-Kurve wieder auf die NBS geführt. Die Einmündung in die NBS erfolgt bei Streckenkilometer km 13,0+66. Für die Unterfahrung des Tunnelabschnitts in offener Bauweise unter der BAB A8 wird die Autobahn über ca. 1,2 km verschwenkt.
Die Station NBS liegt zwischen den Flughafenterminals des Flughafens Stuttgart die sich im Süden anschließen und der Messe Stuttgart mit dem Internationalen Kongresszentrum im Norden. Sie besteht aus den Bereichen des Zentralen Empfangsgebäudes (Aufgang West) und des Aufgang Ost sowie der Bahnsteigebene. Die Bahnsteiglänge in der 2-gleisigen Station NBS beträgt 405 m und befindet sich in ca. 27 m Tiefe. Über 2 vertikale Schachtbauwerke (ca. 40 m Durchmesser) wird der Bahnsteig mit den jeweiligen Aufgang West (Empfangsgebäude) oder Ost verbunden.
Die Flughafenkurve stellt die Verbindung zwischen der NBS und der S-Bahn-Station Flughafen her. Sie ist bis auf die Aus- und Einfädelung aus der und in die NBS sowie den eingeleisigen Tunnelabschnitte bis km 0,7+13 Bestandteil des gesonderten Planfeststellungsabschnitts 1.3b. Möglicherweise ist die Querung der BAB A8 und der NBS der Flughafenkurve im Zuge der Autobahnverschwenkung (ca. 50 m zweigleisiger, rechteckiger Tunnel in offener Bauweise) als Bedarfsposition mit anzubieten.
Angedachter Vertragsbeginn (Mitwirkung bei der Erstellung der Ausschreibungs- und Vergabe unterlagen der Bauleistungen) ab Dezember 2015. Die angestrebte Bauzeit des PFA 1.3a soll ab Mitte 2016 bis Mitte 2020 erfolgen.
Vorhabenträger für die Südumgehung Plieningen ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Südumgehung Plieningen (Vorhabenträger RPS) wird zusammen mit der Neugestaltung der Anschlussstelle Plieningen (Vorhabenträger DB AG) durch die DB AG realisiert. Diese Maßnahme des RPS ist als eigenständiges Teilprojekt im Rahmen der Gesamtausschreibung abzuwickeln.
Die Südumgehung Plieningen besteht aus der L 1204 „Neu“ von Osten kommend, wird mit zwei Straßenüberführungen über die Autobahnrampen der AS Plieningen geführt, kreuzt die B 312 höhenfrei mittels einer Straßenüberführung ca. 40 m Spannweite und schließt dann über die L 1205 „Neu“ an die L 1192 an. Zusätzlich muss die Verbindungsrampe zur L 1016/ B 312 angepasst werden.
Option PFA 1.3b:
Der AG behält sich vor, Leistungen des zu einem späteren Zeitpunkt planfestzustellenden PFA 1.3b optional anzufragen.
Der PFA 1.3b beinhaltet die Streckenführung der Strecke 4860 aus Singen kommend in die Strecke 4861 (Bestandsstrecke) in Richtung Flughafen als sog. Rohrer Kurve, sowie die Haltestelle am Flughafen bis zur Einfädelung in die NBS mittels der sog. Flughafenkurve (Strecke 4704). Durch den Umbau der Gleistrassen im Bereich der Rohrer Kurve wird daher die Möglichkeit geschaffen, für die 3 dort zusammentreffenden Eisenbahnstrecken zukünftig alle Fahrbeziehungen zu bedienen. Die bestehenden Gleisanlagen werden durch eine 2-gleisige Verbindung aus Richtung Böblingen in Richtung Flughafen ergänzt. Weiterer Bestandteil ist ein eingleisiger Tunnel, welcher zum Teil in offener Bauweise und unter der BAB A8 in bergmännischer Bauweise erstellt wird.
Auf der Bestandsstrecke 4861 zwischen Leinfelden und Flughafen wird der Gleisabstand auf den Streckenabschnitten außerhalb der Tunnelbauwerke von 3,8 m auf 4,0 m aufgeweitet. Im Bereich der Station Terminal am Flughafen wird durch das sogenannte „dritte Gleis“ ein neuer unterirdischer Haltepunkt in Parallellage zum Bestand realisiert. Die Bauausführung wird ebenfalls in offener Bauweise erfolgen. Im Anschluss an die Bahnhaltestelle am Flughafen befindet sich die zweigleisige, ca. 2 km lange, Flughafenkurve. Diese zweigleisige Tunnelführung wird in offener Bauweise bis zum Anschlusspunkt (km 0,7+13) mit dem PFA 1.3a hergestellt.
Voraussichtlich beginnen die Baumaßnahmen des PFA 1.3b mit einem zeitlichen Nachlauf zum PFA 1.3a von ca. 2 Jahren. Es ist eine Bauzeit von ca. 3-4 Jahren vorgesehen. Die Fertigstellung wird auch zeitlich verzögert zum PFA 1.3a erfolgen. Der genaue terminliche Ablauf wird bei dem optionalen Abruf der Leistungen zum PFA 1.3b bekanntgegeben. Zusätzlich zum beschriebenen Leistungsumfang des PFA 1.3a, soll mit der optionalen Leistung der Bauüberwachung zum PFA 1.3b auch die Leistungsbilder für die eisenbahntechnische Ausrüstung sowie des Oberbaus mit beinhaltet sein.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)71521000 Baustellenüberwachung
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 16 566 637,50 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI17086
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsregelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 190-335720 vom 30.10.2014
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 149-276404 vom 5.8.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Auftragsvergabe und AuftragswertAuftrags-Nr: 15TEI17086
Los-Nr: 1 - Bezeichnung: S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:14.6.2016
V.1.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Ing.-Büro Dipl.-Ing. H. Vössing GmbH/ CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 29-31
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40223
Land: Deutschland
V.1.4)Angaben zum AuftragswertEndgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 16 566 637 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: nein
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Großprojekt Stuttgart-Ulm.
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 10 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:12.8.2016