a) Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
-Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
b) Unterlagen, die auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
-Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beziehungsweise Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
-Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
-qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
-Betriebshaftpflichtversicherung:
- Aktuell gültiger Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (mit Angaben der Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden und der festgelegten Vertragsdauer)
-Urkalkulation (nachvollziehbare Erläuterung der Einzelpreise):
- Urkalkulation mit eindeutiger Angabe der Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen mit der Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen mit den jeweils entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten
- Urkalkulationen, die in Papierform eingereicht werden, sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen.
- Die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet und im Anschluss wieder verschlossen.
- Für verschlüsselte Urkalkulationen in digitaler Form sind auch die Passwörter innerhalb der genannten Frist einzureichen.