Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für Bewerber/Bauunternehmen (A) und Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3
Bauunternehmen: A1, A2
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen: A1, A2, A3 bzw. B1, B2, B4. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.`
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.).
B) für den Entwurfsverfasser /Architekturbüro:
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
Mit dem Teilnahmeantrag hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.