(1) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann;
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Ausgabe 2017 Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens fünf Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zusätzlich zur Präqualifikation oder der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD ist das Formblatt „Ergänzende Angaben zu Formblatt 124 LD/Unternehmensdarstellung“ ausgefüllt zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
(2) Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf besonderes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
Geforderte Angaben gem. Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“
sowie „Ergänzende Angaben zu Formblatt 124_LD/Unternehmensdarstellung/Referenzen“, für Unterhaltsreinigungsleistungen:
Angabe von mind. 5 Referenzen, für die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Unterhaltsreinigungsleistungen durchgeführt worden sind, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort, Anschrift, Auftragsvolumen, Auftragsdauer, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Funktion und Telefonnummer / und E- Mail-Adresse.
Der Bieter hat trotz der Datenschutzverordnung sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch auf dem schriftlichen Weg.
Lehnen Referenzgeber die Abgabe einer Wertung ab, gilt diese jeweilige Referenz als „fehlend“.
Geforderte Angaben gem. Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ sowie „Ergänzende Angaben zu Formblatt 124_LD/Unternehmensdarstellung/Referenzen“, für Unterhaltsreinigungsleistungen:
Angabe von mind. 5 Referenzen, für die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Unterhaltsreinigungsleistungen durchgeführt worden sind, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort, Anschrift, Auftragsvolumen, Auftragsdauer, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Funktion
und Telefonnummer / und E-Mail-Adresse.
Der Bieter hat trotz der Datenschutzverordnung sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur
Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch auf dem schriftlichen
Weg. Lehnen Referenzgeber die Abgabe einer Wertung ab, gilt diese jeweilige Referenz als „fehlend“.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Referenzen zu ehemaligen und bestehenden Verträgen einzuholen, die vom Bieter in dieser Ausschreibung nicht als Referenz genannt werden, jedoch im Zusammenhang mit anderen öffentlichen Vergabeverfahren bekannt sind.. Diese durch die ausschreibende Stelle eigenständig eingeholten Referenzen werden den vom Bieter gelieferten Referenzen gleichgestellt. Ein Ausschluss erfolgt, wenn zweimal die Note 3 oder einmal die Note 4 vorliegt.
Unternehmensdarstellung (inkl. Anzahl der Festangestellten sowie der auf 450,00 EUR-Basis beschäftigten Mitarbeiter mit Angabe der Qualifikation).
Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement (Gültigkeit mind. bis zum Ende der Zuschlagsfrist) oder eines sonstigen, im Unternehmen eingeführten Qualitätsmanagementsystems.
Zertifizierungsnachweis eines z. B. nach DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagement (Gültigkeit mind. bis zum Ende der Zuschlagsfrist) oder eines sonstigen, im Unternehmen eingeführten Umweltmanagementsystems.