Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Zu Händen von: Stephan, Günther
E-Mail: stephan.guenther@deutschebahn.com
Telefon: +49 8913086343
Fax: +49 8913083168
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Herstellung und Lieferung von Fahrgasttischen für ICE 3 Redesign.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland.
NUTS-Code DE DEUTSCHLAND
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur RahmenvereinbarungRahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 67
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Im Zuge des ICE 3 Redesigns sollen die insgesamt 66 Triebzüge der BR 403 und BR 406 mit neuen Fahrgasttischen ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtmenge von ca. 2 527 Tischen. Davon ca. 462 Tische 1. Klasse und ca. 2 065 Tische 2. Klasse. Der Umbauzeitraum beginnt frühestens Q4/2015 und endet Q4/ 2020.
Der Auftrag wird in einem Los vergeben. Der Zuschlag erfolgt an den Bieter, der das beste Angebot gemäß noch zu veröffentlichender Bewertungsmatrix abgegeben hat.
Wichtiger Hinweis: Die Beschaffung erfolgt unter Gremienvorbehalt. Die Vergabe ist somit vorerst optional, da die endgültige Vergabe unter Vorbehalt eines Vorstandsbeschlusses Anfang 2015 steht.
Eine Abnahmeverpflichtung wird ebenso wie mgl. Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und sonstige anfallende Aufwendungen der Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens explizit ausgeschlossen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)34631000 Teile für Lokomotiven oder rollendes Material
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 2 527 Tische.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungBeginn 1.5.2015 Abschluss 31.12.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gelten die AEB der DB AG und der damit verbundenen Unternehmen, Ausgabe 1.10.2013, Auftraggeberdrucksache 201.0220V04, einsehbar unter http://www.deutschebahn.com
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Berufsregister oder des Registers der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Bieters in deutscher oder englischer Sprache.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Lieferantenselbstauskunft der Deutsche Bahn AG (Der Vordruck kann bei stephan.guenther@deutschebahn.com angefordert werden);
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung;
— Erklärung über das Nichtzutreffen der Eröffnung oder der beantragten Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren, gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung eines dieser Verfahrens mangels Masse.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung über die beim Bieter vorhandene maximale Fertigungskapazität und Liefermengen pro Monat;
— Angabe von Referenzen bereits an europäische Bahnbetreiber gelieferte ähnliche Produkte mit Angabe des jeweiligen Rechnungswertes und des jeweiligen Auftraggebers;
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008.
Hinweis: Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
14TEF12243
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge22.9.2014 - 12:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:20.8.2014