Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören: Keine.
Geschäftsbedingungen: Gemäß vorgesehener Vertragsurkunde.
Verhandlungen: Es ist keine Begehung vorgesehen.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben:
1. Zuschlagskriterien (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: Preis: Gewichtung 40 %.
ZK2: Dauer der Arbeiten: Gewichtung 15 %.
Dieses Kriterium wird anhand der vom Offerenten geplanten Dauer der Straßensperrungen sowie der geplanten Gesamtdauer der Arbeiten bewertet.
2.1 Dauer der Sperrungen 10 % (vorgesehen zwischen dem 4.7.2021 und dem 16.7.2021. 10 Nächte, 2 Mal jeweils von Sonntagabend bis Freitagmorgen)
2.2 Dauer der Arbeiten bis zur Abnahme des Werks 5 % (Start der Arbeiten für den 19.4.2021 geplant, Abnahme vorgesehen am 13.8.2021) Offerten, welche die Daten für die Sperrung nicht einhalten, sind ungültig.
Für die Dauer der Sperrungen wird eine Note auf Basis der in der Offerte geplanten Sperrungen vergeben:
— maximale vom Bauherrn vorgesehene Dauer (10 Tage Nachtsperre): Note 1;
— vom Bauherrn vorgesehene Dauer minus 1 Tag (9 Tage Nachtsperre): Note 2;
— vom Bauherrn vorgesehene Dauer minus 2 Tage (8 Tage Nachtsperre): Note 3;
— vom Bauherrn vorgesehene Dauer minus 3 Tage (7 Tage Nachtsperre): Note 4;
— vom Bauherrn vorgesehene Dauer minus 4 Tage (6 Tage Nachtsperre): Note 5.
Für die Gesamtdauer der Arbeiten wird eine Note auf Basis der in der Offerte geplanten Dauer der Arbeiten vergeben:
— mehr als 0 Tage länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 0;
— genau gemäß den Angaben des Bauherrn: Note 1;
— 1 bis 3 Tage kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 2;
— 4 bis 6 Tage kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 3;
— 7 bis 9 Tage kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 4;
— mehr als 9 Tage kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 5.
ZK3: „Qualität, Plausibilität des Bauprogramms und der Bauabläufe: Gewichtung 15 %“, unterteilt in:
3.1 Plausibilität des Bauprogrammes (Plausibilität der Dauer der Bauarbeiten) 10 %;
3.2 Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 5 %.
ZK4: „Qualität/ Plausibilität des Angebots Gewichtung 15 %“, unterteilt in:
4.1 Baustelleneinrichtungen: 5 %;
4.2 Risikoanalyse und QM-Konzept: 5 %;
4.3 Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, sozial und ökologisch): 5 %.
ZK5: „Qualität des Anbieters“:
„Erfahrung der Schlüsselpersonen Gewichtung“: 15 %, unterteil in: 5.1 Bauführer 7.5 %; 5.3 Polier 7.5 %. Für jede Person wird eine einzige Note erteilt, die die dokumentierte berufliche Erfahrung (CV mit Bezug auf das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) betrachtet.
„Preisbewertung“
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Bewertung für das Zuschlagskriterium ZK3, ZK4 und ZK5: Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
— 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe,
— 1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben,
— 2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug,
— 3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend,
— 4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut,
— 5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr großer Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
„Punktberechnung“
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Ausschreibungsunterlagen sind in Italienischer Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen.
5. Der Werkvertrag wird im Kanton Graubünden abgeschlossen und unterschrieben. Deshalb untersteht er nicht der Stempelsteuer des Kanton Tessin.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
7. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
8. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist maßgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die italienische Fassung Vorrang.
9. Der Auftraggeber hat das Labor noch nicht definiert, das die Qualitätskontrollen durchführt. Da der Anbieter sich nicht sich auf das vom Auftraggeber ausgewählte Labor beziehen kann, muss er für die unter seiner Verantwortung stehenden Kontrollen mindestens 2 Laboratorien vorschlagen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk „NON APRIRE – OFFERTA: N13 – 110052 – Impresario costruttore, Land“ anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 8.00-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr / Fr 8.00-12.00 Uhr / 13.30-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen).
Fragen sind in italienischer oder deutscher Sprache unter www.simap.ch im „Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 12.2.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im „Forum“ beantwortet. Nach dem 29.1.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 15.1.2021, Dok. 1173867.
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 29.1.2021.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 15.1.2021 bis 26.2.2021
Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind „Ausschließlich“ über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).
Zahlungsbedingungen: Keine.