Baukostenplannummer (BKP): 240 Uebergangsposition
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung:
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu ver-fassen, welche(r) gemäß dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
3. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
4. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäß den Ziffern 2 und 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
5. Eine Kopie der Publikation der angefochtenen Ausschreibung sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Poststempel A-Post, schweizerische Poststelle.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 15.1.2021, Dok. 1170441.
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 15.2.2021.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 15.1.2021 bis 15.2.2021.