Teilangebote sind nicht zugelassen.
Geschäftsbedingungen: Gemäß vorgesehener Vertragsurkunde.
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben:
1. Begehung: Es findet keine Begehung statt
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstraße 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Es ist 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen“ anzubringen. Persönliche Abgabe: Das Angebot muss am Tag des Eingabetermins bis spätestens um 16.00 Uhr beim Sekretariat Betriebsbüro TS, 6000 Luzern 16 (Haus 24 1.OG) abgegeben werden oder eingetroffen sein (Datum des Poststempels ist nicht maßgebend). Das Risiko, dass das zugestellte Angebot rechtzeitig beim Sekretariat Betriebsbüro Bau eintrifft, liegt beim Anbieter. Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen).
Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im „Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 29.1.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im „Forum“ beantwortet. Nach dem 25.1.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 16.1.2021, Dok. 1172777.
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 25.1.2021.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 18.1.2021 bis 22.1.2021.