Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Instandsetzung von Straßenbahnen des Typs M8C Düwag, Baujahr 1984.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: D-55118 Mainz.
NUTS-Code DEB35 Mainz
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) verfügt über Straßenbahnfahrzeuge des Typs M8C, Baujahr 1984 des Herstellers Düwag.
Die Fahrzeuge sollen eine neue Antriebssteuerung mit den dazugehörigen Komponenten z.B. Chopper erhalten. Es ist eine Nutzung der Straßenbahnen für weitere 16 Jahre vorgesehen. Die Instandsetzungsmaßnahme sieht einen Austausch der eingesetzten Fahr-, Bremselektronik mit den dazugehörigen Chopper vor, so dass eine Ersatzteilversorgung für die verbleibende Lebensdauer sowie eine erhöhte Verfügbarkeit sichergestellt ist. Weiterhin ist eine Umrüstung des Fahrzeuges im gesamten auf eine Fahrleitungsspannung von 750 Volt Gleichspannung zu berücksichtigen.
Optional ist die Erneuerung des vorhandenen DBU anzubieten.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen, 34622100 Straßenbahnpersonenwagen
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
6 Straßenbahnfahrzeuge M8C Düwag, Baujahr 1984.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen: Erneuerung des DBU an allen 6 Bahnen.
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Voraussichtlicher Zeitrahmen für nachfolgende Aufrufe zum Wettbewerb bei verlängerbaren Aufträgen:
in Monaten: 6 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungBeginn 1.12.2014 Abschluss 31.12.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme (brutto).
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Rechnungssumme (brutto).
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gem. Besondere, Zusätzliche und Allgemeine Vertragsbedingungen der Verdingungsunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Im Falle von Bietergemeinschaften die Erklärung im Sinne von § 705 BGB, gefordert:
Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von
jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: — Bewerbungsbedinungen [BWB],
— Besondere Vertragsbedingungen [BVB]/ Werkliefervertrag [WV],
— Zusätzliche Vertragsbedingungen [ZVB].
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
b. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellte Verfehlung nach StGB §§ 129, 261, 263, 264, 334 gegen den Bieter vertretende Personen vorliegt,
c. Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und
Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
d. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
e. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,
f. Tariftreueerklärung bzw. Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.12.2010, oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
g. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (Deckungssumme mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensereignis; bzw. verbindliche Zusicherung im Falle der Beauftragung,
h. Im Falle von Bietergemeinschaften die Erklärung im Sinne von § 705 BGB, gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen.
Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: i. Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
j. Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: k. Referenzen über vergleichbare Vorhaben aus den letzten 5 Geschäftsjahren - insbesondere bzgl. der ausgeschriebenen Fahrzeugtypen - mit den Kontaktdaten der Referenzgeber – wirtschaftliche Darlegung.
l. Darlegung zum QM-System des Bewerbers mit Beschreibung von Prozessen und Einzelfallmaßnahmen.
m. Darlegung des Personaleinsatzes quantitativ und qualitativ, der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projektes in Deutschland und der anschließenden Dokumentation der Ergebnisse unerlässlich ist, Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.).
n. Darlegung zur Leistungsfähigkeit und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
019H14AE_Instandsetzung M8C
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben AuftragsSonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 59-098061 vom 23.3.2013
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.9.2014
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge25.9.2014 - 14:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Interessierte Bewerber fordern die Bewerbungsbedingungen (BWB) bei der Kontaktstelle an. Ein Teilnehmerantrag ist nur mit anerkannten BWB vollständig und der Form entsprechend.
Vorläufige Verfahrensfristen:
a. Absendung der Bekanntmachung 26.8.2014;
b. Frist für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb 18.9.2014;
c. Frist für die Anforderung Bewerbungsbedingungen 18.9.2014;
d. Abgabeschluss Teilnahmewettbewerb 25.9.2014 14:00 Uhr;
e. Versendung der Angebotsunterlagen ab ca. KW 41;
f. Frist für Rückfragen in der Angebotseinholung 27.10.2014;
g. Abgabeschluss Angebote 4.11.2014 14:00 Uhr;
h. Bietergespräche/Verhandlungen ab ca. KW 47 2014;
i. Zuschlags- u. Bindefrist 30.12. 2014.
Formvorschrift:
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind jeweils in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie), in der dafür vorgegebenen Form (siehe BWB), vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen und jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben, in Papierform und weiterhin in digitaler Form auf Datenträger (CD/DVD),
ebenfalls zweifach – in einem verschlossenen Umschlag bei der Kontaktstelle einzureichen. Formfehler führen in der Regel zum Ausschluß aus dem Verfahren.
Ausschlußkriterien:
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/ Kriterien bzw. Erklärungen/ Nachweise, führt unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnahmeanträge oder der Angebote, in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht berücksichtigt.
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der rechtsverbindlichen Unterschriften der Teilnahmeanträge (incl. Bewerbungs-bedingungen) bzw. Angebots-Unterlagen, Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/Spezifikation/Preisblätter).
(4) Das Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Der letzte Termin für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb ist der 18.9.2014; spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt.
(b) Der letzte Termin für Anfragen in der Phase der Angebotseinholung ist der 27.10.2014; spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt.
(c) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege für diesen Fall sind: Brief, Fax und E-Mail.
(d) Nachprüfverfahren wie folgt:
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Formvorschrift gem. §108 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§102ff, GWB) sind in 1. Instanz die:
Vergabekammern Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 9, D-55116 Mainz.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanung
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26.8.2014