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Dienstleistungen - 297654-2015

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Diese Bekanntmachung wurde annulliert von:  362165-2015
22/08/2015    S162

Deutschland-Berlin: Funknetz

2015/S 162-297654

Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Zu Händen von: Wütscher, Christian
E-Mail: christian.wuetscher@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926552513
Fax: +49 6926520759

Weitere Auskünfte erteilen:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Kleyerstr. 25
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation (TEA52)
Zu Händen von: Christian Wütscher
E-Mail: christian.wuetscher@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926552513
Fax: +49 6926520759

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Next Generation Connectivity.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 2

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 5
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Ausrüstung der Fernverkehrs-Züge mit WLAN-Internetzugang mit Multi-Operator Zug-Land-Verbindung = System zur gleichzeitigen Nutzung von Mobilfunknetzen mehrerer Mobilfunkbetreiber, Gateway als Gegenstelle an Land, Außenantennen, Access-Points und weitere Netzwerktechnik im Zug und zugehörige Software. Der Auftrag umfasst zudem den Betrieb, Instandhaltung, und Wartung der Systeme. Dieses Vergabeverfahren enthält keine Mobilfunkdatenverträge/Sim-Karten.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32418000 Funknetz, 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 32260000 Datenübertragungsanlagen, 50312600 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen, 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen:
Spanne von 1 bis 3
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: NGC-System für die sogenannte ICE-Bestandsflotte
1)Kurze Beschreibung:
Ausrüstung der ICE Züge von schon in Betrieb befindlichen – ICE Baureihen mit WLAN-Internetzugang mit Multi-Operator Zug-Land-Verbindung = System zur gleichzeitigen Nutzung von Mobilfunknetzen mehrerer Mobilfunkbetreiber, Gateway als Gegenstelle an Land, Außenantennen, Access-Points und weitere Netzwerktechnik im Zug und zugehörige Software. Der Auftrag umfasst zudem den Betrieb, Instandhaltung, und Wartung der Systeme. Dieses Vergabeverfahren enthält keine Mobilfunkdatenverträge/Sim-Karten.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32418000 Funknetz, 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 32260000 Datenübertragungsanlagen, 50312600 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen, 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)

Los-Nr: 2 Bezeichnung: NGC-System für zukünftige Baureihen, die in Betrieb genommen werden
1)Kurze Beschreibung:
Ausrüstung der zukünftig in Betrieb zu nehmenden Fernverkehrs-Züge und heutige Fahrzeuge ohne bestehende WLAN-Ausrüstung mit WLAN-Internetzugang mit Multi-Operator Zug-Land-Verbindung = System zur gleichzeitigen Nutzung von Mobilfunknetzen mehrerer Mobilfunkbetreiber, Gateway als Gegenstelle an Land, Außenantennen, Access-Points und weitere Netzwerktechnik im Zug und zugehörige Software. Der Auftrag umfasst zudem den Betrieb, Instandhaltung, und Wartung der Systeme. Dieses Vergabeverfahren enthält keine Mobilfunkdatenverträge/Sim-Karten.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32418000 Funknetz, 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 32260000 Datenübertragungsanlagen, 50312600 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen, 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Im Auftragsfall muss ein deutschsprachiger Projektleiter über die gesamte Vertragsdauer durch den dann beauftragten Auftragnehmer gestellt werden.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage einer ausgefüllten Lieferantenselbstauskunft: Der Vordruck – Lieferantenselbstauskunft.doc – kann in der eVergabe heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: christian.wuetscher@deutschebahn.com

2. Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
3. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
4. Erklärung, ob für den Bieter eine Eintragung im Gewerbezentralregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register vorliegt.
5. Erklärung, ob ein Verfahren anhängig ist oder war, das noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister oder vergleichbaren amtlichen Registern führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder des vergleichbaren amtlichen Registers vorzulegen.
6. Erklärung, dass der Bieter seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, falls zutreffend, (Kranken-, Pflege-. Unfall-. Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
7. Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
8. Erklärung, ob der Bieter Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten gem.§ 21 Abs. 2 SektVO dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Tatbestände verurteilt ist. Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
9. Der Bieter versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inkl. beglaubigter Übersetzung) in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.
10. Erklärungen, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn und die mit ihr verbundenen Unternehmen wegen Verfehlung gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
11. Eigenerklärung ob in Ihrem Unternehmen die in Ihrem Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.
12. Erklärung, ob das bewerbende Unternehmen oder ein mit Ihrem Unternehmen verbundenes Unternehmen derzeit nicht von öffentlichen Auftraggebern/öffentlichen Institutionen (z.B. EU, UNO, Weltbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) von oder im Zusammenhang mit Auftragsvergaben für einen Zeitraum ausgeschlossen ist.
13. Erklärung, ob dem Bieter mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Bieter und dem Deutsche Bahn Konzern (d.h. der Deutschen Bahn AG oder mit ihr verbundene Unternehmen) bekannt (z.B. im Sinne des § 16 VgV oder vergleichbarer Regelungen) sind.
14. Erklärung, ob dem Bieter schriftliche Hinweise Dritter (z.B. Verbände, Medien) auf Verstöße des Bieters oder der verantwortlich handelnden Personen des Bieters gegen kartellrechtliche Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) vorliegen.
15. Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog), durch die die Zuverlässigkeit seines Unternehmens oder einer Person beeinflusst wird, die für sein Unternehmen verantwortlich handelt (im Sinne der Zurechnungsregelung des § 21 Abs. 2 SektVO) in Frage gestellt wird (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO) begangen wurde. Unter einer schweren Verfehlung sind insbesondere die Beispiele aus dem nachfolgenden Beispielkatalog zu verstehen. Verstöße gegen vergleichbare Regelungen anderer Staaten stehen einem Verstoß gegen die im Beispielkatalog genannten Vorschriften gleich.
Beispielkatalog:
a) ein Verstoß gegen die in § 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SektVO genannten Vorschriften (wie z.B. Bestechung)
b) Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die Umwelt, Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen
c) ein Verstoß gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen)
d) ein Verstoß gegen andere gesetzliche Regelungen, der von der Rechtsprechung als schwere Verfehlung anerkannt wird (z.B. ein Verstoß gegen die in § 2 SchwarzArbG genannten Vorschriften)
16. Sofern eine schwere Verfehlung nach der vorangehenden Nummer vorliegt und der Bieter Kenntnis davon hat, bitte erklären Sie, ob diese Gegenstand war:
a) eines behördlichen Verfahrens (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden)
b) eines Bußgeldbescheides oder einer sonstigen behördlichen Entscheidung (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden)
c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle)
d) einer unternehmensinternen Prüfung oder Untersuchung
17. Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog) eines mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmens (im Sinne des § 15 ff. AktG) oder einer Person, die für ein verbundenes Unternehmen verantwortlich handelt, vorliegt, welche Gegenstand:
a) eines behördlichen Verfahrens (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden)
b) eines Bußgeldbescheides oder einer sonstigen behördlichen Entscheidung (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden)
c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle) war
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die oben genannten Erklärungen zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Die Erklärungen und Nachweise müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt sein und mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 12 Monate (sofern nicht anders angeben) sein. Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache (sofern nicht anders angeben) vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage testierter Jahresabschlüsse (soweit anwendbar): Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor, in englischer oder deutscher Sprache. Bietergemeinschaften legen Kopien der testierten Jahresabschlüsse aller Mitglieder vor.
2. Erklärung – Umsatz des Bewerbers mit W-LAN-Systemen (Multi-Operator Zug-Land-Verbindung = System zur gleichzeitigen Nutzung von Mobilfunknetzen mehrerer Mobilfunkbetreiber, Gateway als Gegenstelle an Land, Außenantennen, Access-Points, Software) in Zügen in Höhe von mind. 10.000.000 EUR über die letzten 3 Geschäftsjahre: Der Bewerber erklärt, welchen Umsatz er mit der Ausrüstung von Zügen mit WLAN-Internetzugang (Multi-Operator Zug-Land-Verbindung = System zur gleichzeitigen Nutzung von Mobilfunknetzen mehrerer Mobilfunkbetreiber, Gateway als Gegenstelle an Land, Außenantennen, Access-Points, weitere Netzwerktechnik im Zug, zugehörige Software) erzielt hat;
3. Erklärung – Haftungskapital: Der Bewerber erklärt, dass das Haftungskapital des Bewerbers während der Laufzeit des Vertrages mindestens 500 000 EUR betragen wird.
Die Erklärungen/Nachweise, soweit sie nach 1.-3. gefordert sind, sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durcheine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Die Erklärungen und Nachweise müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt sein und mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 12 Monate (sofern nicht anders angeben) sein. Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache (sofern nicht anders angeben) vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung – dass die angebotene Systemtechnik in mindestens einem Referenzprojekt eingesetzt wird bei aktuell im Betrieb befindlichen WLAN-Systemen mit Multi-Operator Zug-Land-Verbindung = System zur gleichzeitigen Nutzung von Mobilfunknetzen mehrerer Mobilfunkbetreiber in Zügen mit Flottengröße >10 Züge und max. Geschwindigkeit von mindestens 180 km/h.
In Tabellenform ist jeweils anzugeben:
Leistungsbild/Leistungsumfang/Fertigungstiefe, Auftragssumme,
Ansprechpartner des Auftraggebers mit gültiger
Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Die Erklärungen und Nachweise müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt sein und mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 12 Monate (sofern nicht anders angeben) sein. Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache (sofern nicht anders angeben) vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEA17704
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
18.9.2015 - 12:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung kann systemseitig bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr. 15TEA17704 ausschließlich an die unter I.1 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/ 2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo – Fr von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.

2.) Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie im zweiten Schritt die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebots.
3.) Teilnahmeanträge und Angebote sind im sog. Mantelbogenverfahren einzureichen. Dazu müssen die finalen Dokumente des Teilnahmeantrags/Angebots zunächst in elektronischer Form auf die e-Vergabeplattform hochgeladen werden. Das System generiert für diese Unterlagen sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantelbogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung der elektronischen Dokumente zur rechtsverbindlichen Unterschrift des Bieters. Auf elektronischem Wege oder auf andere Art übermittelte Mantelbögen, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss.

4.) Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 15TEA17704 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: christian.wuetscher@deutschebahn.com

5.) Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“)
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 20 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachzuweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
7.) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.8.2015