Einzureichende Unterlagen:
— Handelsregisterauszug/ Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Gewerbezentralregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): nicht alter als 3 Monate,
— Nachweis Haftpflichtversicherung, mind. 3 Mio EUR Personenschäden sowie 2 Mio EUR Sach- und sonstige Schäden (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Sozialkassen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— technische Ausstattung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
Abzüge (netto):
— Baustrom 0,5 % der Abrechnungssumme,
— Bauwasser 0,5 % der Abrechnungssumme,
— Anteilig Bauleistungsversicherung 0,5 % der Abrechnungssumme,
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft über den Wert der Auftragssumme inkl. Mehrwertsteuer, ohne Nachträge(gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 2 KomHKV).
Einbehalt für Mängelansprüche kann durch Bürgschaft abgelöst werden, bzw. nach Fertigstellung Austausch Vertragserfüllungsbürgschaft gegen Gewährleistungsbürgschaft.
Laufzeit der Gewährleistung 4 Jahre ab Abnahme. Dementsprechend wird die Hinterlegungsfrist für die Gewährleistungsbürgschaft entgegen § 17 VOB/B auf 4 Jahre vereinbart.