Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Erneuerung / Technische Aufwertung von Straßenbahnen NF6.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
NUTS-Code DEA11 Düsseldorf
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die Rheinbahn AG, Düsseldorf besitzt 48 Fahrzeuge vom Typ NF6. Die Fahrzeuge wurden in den Jahren 1996 bis 1997 hergestellt. Der Fahrzeugtyp NF6, soll die geplante Betriebsdauer von 30 Jahren erreichen. Hierzu ist es notwendig eine Aufarbeitung des Fahrzeuges vorzunehmen. Von diesen Fahrzeugen sind derzeit 48 im Betrieb.
Aus dieser Vorgabe ergibt sich ein Überholungsprogramm von den oben genannten 48 Fahrzeugen, das sich in die folgenden, wesentlichen Bestandteile unterteilen lässt:
— Wagenkastenertüchtigung,
— Fussbodenertüchtigung,
— Drehgestell/Fahrwerksertüchtigung,
— Anlenkungsertüchtigung,
— Elektrische Ertüchtigung,
— Lackierung,
— Sicherheitsüberprüfungen und Instandsetzungen,
— Wiederinbetriebnahme.
Diese Tätigkeiten sollen auf dem Gelände des Auftragnehmers durchgeführt werden. Der Transport der Fahrzeuge ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Fahrzeuge sollen mindestens weitere 16 Jahre auf den bisherigen Straßenbahnstrecken der Rheinbahn eingesetzt werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Erneuerung/Technische Aufwertung von 48 Stück Straßenbahnen NF6.
II.2.2)Angaben zu Optionen
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und die Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine kombinierte Bürgschaft nach dem Formblatt K-EFB-Sich 1 in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (brutto) zu stellen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Zahlung erfolgt je überarbeitetem Fahrzeug und nach Abnahme der erbrachten Leistung.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.1)-III.2.3)).
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die nachfolgend mit (M) – als Mindestbedingung – gekennzeichneten Unterlagen sind zwingend bis zum Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) vorzulegen. Die Nichtvorlage oder nicht rechtzeitige Vorlage der als Mindestbedingung mit (M) gekennzeichneten Unterlagen führt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Vergabeverfahren. Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Übrigen vor, nicht als Mindestbedingung (M) gekennzeichnete Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung. Sofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, behält sich die Vergabestelle vor, die Bewerber – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf diese Nachforderung.
Für den Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber die Formblätter zu verwenden, die dem Bewerber auf Anfrage von der ausschreibenden Stelle zugesendet werden. Diese Unterlagen sind zwingend von den Bewerbern vor der Stellung des Teilnahmeantrages anzufordern.
Die Bewerber haben als unterschriebene Eigenerklärung Angaben zur Allgemeinen Eignung gemäß dem Vordruck „Allgemeine Eignungsnachweise“ zu machen. Hiernach erklärt der Bewerber, dass
a) er in den letzten 3 Jahren vor dieser Ausschreibung den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
b) er in den letzten 3 Jahren vor dieser Ausschreibung keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Artbegangen hat und nicht bezüglich eines Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt:
— vollendete oder versuchte Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechung, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Abgeordnetenbestechung, sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Subventionsbetrug, Geldwäsche, Untreue und Urkundenfälschung oder Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten;
— Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber/Bieter.
c) er die Beschäftigten – soweit erforderlich – bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
d) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
e) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
f) er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die sein Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen;
g) er in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
h) hinsichtlich seines Unternehmens kein Eintrag im Korruptionsregister NRW oder eines entsprechenden Registers des Herkunftslandes oder -staates erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich den Auftraggebern zu melden;
i) für sein Unternehmen kein Eintrag im Gewerbezentralregister oder eines entsprechenden Registers des Herkunftslandes oder -staates besteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge unverzüglich den Auftraggebern zu melden.
Weiter werden die Bewerber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei Angebotsabgabe unterschriebene Erklärungen nach dem TVgG-NRW beizufügen sind:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Weiter haben die Bieter folgende Unterlagen vorzulegen:
— Aktueller Auszug (nicht älter als 2014) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor),
— Auskunft einer anerkannten Wirtschaftsauskunft mit Bewertung der Bonität, nicht älter als 2014.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall soll die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht(im Original) vorlegen (Vordruck „Bewerbergemeinschaftserklärung“).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche in den Vergabeunterlagen bestimmten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkundeberuft. Außerdem hat der Bewerber die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber bzw. die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabeaufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (§ 8 Abs. 3 SektVO) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – haben sie diese Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen für diese mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagennach den Vergabeunterlagen für diese ist im Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Ferner sind spätestens bis zur Vergabeentscheidung – auf Verlangen der Vergabestelle – Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärungen bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die folgenden unter Nr. (1) geforderten Erklärungen aus den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren sind zwingend vorzulegen (M). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
Die unter der Nr. (2) geforderten Erklärungen/Nachweise stellen keine Mindestbedingung dar.
(1) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz: 3 000 000 EUR pro Jahr (M),
(2) Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1,5 (einskommafünf) Millionen EUR für Personenschäden und 0,5 (nullkommafünf) Millionen EUR für Sachschäden, bzw. von zusammen 2 (zwei)Millionen EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
Für die Vorlage der Angaben/Nachweise nach vorstehender Nr. (1) bis (2) ist der Vordruck „Bewerberklärungen“ der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die unter den vorstehenden Nummern (1) bis (2) genannten Unterlagen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die folgenden geforderten Referenzen aus den letzten 5 (fünf) Jahren sind zwingend vorzulegen (M). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/-bescheinigungen/-protokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die geforderten Referenzprojekte können jeweils in einzelnen oder in einem einzigen oder mehreren Projekten realisiert worden sein.
(1) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Projekten. Es sind in Summe mindestens 2 Projekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. (M)
1. Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber,
2. Ansprechpartner beim Auftraggeber,
3. Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer, ...),
4. ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen,
5. Projektvolumen (EUR) – (brutto)/eigener Leistungsanteil/Gesamtleistung,
6. Leistungszeitraum,
7. Abnahmedatum,
8. Funktionsumfang:
1) Realisierung von Projekten „Erneuerung an Schienenfahrzeugen“ oder „Instandsetzungen an Schienenfahrzeugen“ (mit BOStrab- oder EBA-Zulassung, oder vergleichbar) (Mindest-Auftragsgröße 5 Fahrzeuge),
2) Realisierung von o. g. Projekten mit folgenden Einzel bzw. Teilleistungen: (mindestens 3 Teilleistungen pro Projekt erforderlich), es müssen in der Summe, der aufgeführten Projekte insgesamt alle Teilleistungen abgedeckt werden.
— Erneuerung Innenverkleidungen Decke, Wände (z. B. GFK-Teile/Resopal),
— Erneuerung/Ertüchtigung Fußböden (Beläge ggf. mit Unterbau),
— Ertüchtigung von Getrieben und Antriebsmotoren (z. B. Lagertausch)
— Ertüchtigung von Korrosionsschäden am Wagenkasten und/oder Fahrwerken/Drehgestellen
— Fahrzeuglackierung,
— Durchführung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen für Schienenfahrzeughersteller oder Betreiber,
— Erneuerung / Ertüchtigung elektrischer Anlagen (750 V DC / 24 V DC / 230/400V AC),
— Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme von Schienenfahrzeugen nach Sanierung / Reparatur, nach den zulassungsrechtlichen Kriterien. Es ist die Anzahl und das Zulassungsjahr, der im Projekt bearbeiteten Schienenfahrzeuge (mit BOStrab- oder EBA-Zulassung, oder vergleichbar) anzugeben.
(2) Nachweis folgender Betriebsausstattungen: Gleis mit Waage zur Bestimmung der Achslast, Gleis mit Waage zur Bestimmung der Radlast, Hebeanlage zum Anheben des Fahrzeuges, Prüfgleis mit 750V DC-Anschluss, Hallenstellfläche/Bearbeitungsfläche für mind. 4 Fahrzeuge, Fahrzeuglackierungsanlage,
(3) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN 9001 oder vergleichbar,
(4) Nachweis einer Schweißzulassung nach DIN EN 15085-2 für Schienenfahrzeuge,
(5) Nachweis der Zertifizierung „Kleben an Schienenfahrzeugen“ nach DIN 6701 oder vergleichbar oder einen Nachweis der Beantragung desselben,
(6) Erklärung des Bewerbers, dass sein Unternehmen Kenntnis über die folgenden gültigen Regelwerke hat und diese einhalten wird:
— BOStrab einschließlich der hierzu erlassenen Richtlinien und technischen Regeln,
— DIN Normen bzw. DIN VDE Bestimmungen,
— Euro-Normen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
2015/148
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge21.9.2015 - 11:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Weitere Informationen zum Verfahren sowie die von der Vergabestelle entwickelten Formblätter werden auf Anfrage von der unter I.1) genannten Stelle zugeschickt. Diese Unterlagen sind zwingend von den Bewerbern anzufordern.
2. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen,
3. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber folgende Unterlagen vollständig auszufüllen, soweit vorgesehen
zu unterzeichnen und abzugeben:
Anlage 1: Vordruck Teilnahmeantrag
Anlage 2: Vordruck Allgemeine Eignungsnachweise
Anlage 3: Vordruck Angaben zum Unternehmen und Referenzen
Anlage 4: Vordruck Nachunternehmer (wenn einschlägig)
Anlage 5: Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung (wenn einschlägig)
4. Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag – nicht öffnen!“) – unter Verwendung der mit den anzufordernden Vordrucken (gemäß Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3)) überreichten Terminaufkleber – und bis zum unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Termin bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in fest verschlossenem Umschlag einzureichen,
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens acht Arbeitstage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten,
6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Auftraggeber findet nicht statt.
7. Die Rheinbahn AG weist gem. § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17 und 18 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen bei Angebotslegung abzugeben haben:
(i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen);
(ii) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen).
8. Die Rheinbahn AG weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden,
(i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW der Rheinbahn AG vorzulegen;
(ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an die Rheinbahn AG eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden;
(iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt;
(iv) bei der Weitergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen;
(v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und der Rheinbahn AG vereinbart werden.
9. Die Rheinbahn AG weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgGNRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW/VOL) für die Vergabe von Leistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als
besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
10. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
11. Der Antrag ist schriftlich im Original einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
12. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Beteiligung an diesem
Vergabeverfahren findet nicht statt.
13. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegeheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungengemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21.8.2015