1) Die Frist für Bieterfragen endet am 17.4.2018.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und rechtzeitig in Textform (Brief, Fax, E-Mail) und in deutscher Sprache ausschließlich an oben genannte Kontaktstelle zu richten.
Rechtzeitig gestellte Fragen und angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. erteilt. Weniger als 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angeforderte Auskünfte gelten regelmäßig als nicht mehr rechtzeitig und werden vom Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
2) Nicht abschließend geklärt ist, ob das vorliegende Vergabeverfahren den Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterliegt. Denn es erscheint zumindest möglich, dass hier die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB einschlägig ist. Vor dem Hintergrund der Entscheidung der VK Südbayern vom 14.02.2017 (Az. Z3-3-3194-1-54-12/16) berücksichtigt der Konzessionsgeber vorliegend jedoch vorsorglich und vorrangig auch die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des GWB und der KonzVgV. Eine Selbstbindung des Konzessionsgebers an diese Bestimmungen soll dadurch aber gerade nicht begründet werden.
3) Sollten die Bestimmungen des §§ 97 ff., 148 ff. des GWB sowie der KonzVgV nicht anwendbar sein, so ist zuständig für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren nicht die unten unter Ziffer VI.4 benannte Vergabekammer, sondern das
Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg
Haidplatz 1
93047 Regensburg
Telefon +4994150220
Fax +499415022999
4) Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmebedingungen und -kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffer III.1.4 nur zusammengefasst und teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der Vergabeunterlagen, dort unter Ziffern 12 bis 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
5) Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird insbesondere geprüft, ob der Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotential auch Großschadenslagen zu bewältigen (sog. Sonderbedarf – Art. 13 Abs. 2 S. 3 und 19 BayRDG). Insoweit besteht auch eine Mindestanforderung an die Eignung. Näheres hierzu siehe insbesondere in Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) und in Teil C der Vergabeunterlagen.