Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant in der Stadt Kiel, Bezirk Pries-Friedrichsort, den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern für Bundesbedienstete mit einfachen und mittleren Einkommen.
Kurzbeschreibung des Grundstücks:
Bezirk: Pries-Friedrichsort,
Stadtteil: Pries, 24159 Kiel, Stromeyerallee 4, 6 und 8,
Kataster: Gemarkung Pries, Flur 4, Flurstück 78/3,
Grundstücksfläche: 4.870 m²,
Planungsrecht: § 34 BauGB,
Historische Nutzung: Wohnbebauung seit 1936,
Aktuelle Nutzung: 3 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 4 Wohnungen, insgesamt 12 Wohnungen, Hinterland: Gartennutzung durch die Mieter
Projektziel: Nach Abbruch der vorhandenen Gebäude (ist beauftragt) Neubau von 2 Mehrfamilien-Wohnhäusern incl. Außenanlagen
Die auf dem Grundstück der Stromeyerallee 4 – 8, in 24159 Kiel zu errichtenden Neubauten sind nach den Vorgaben des Bundes möglichst klimafreundlich herzustellen, wobei ein besonderer Fokus auf die Verwendung von erneuerbaren Energiequellen zur Energieversorgung gelegt wird.
Das nachhaltige Bauen – als wichtiger Bestandteil der 2017 fortgeschriebenen deutschen Nachhaltigkeitsstrategie– ist im Bundesbau seit vielen Jahren ein selbstverständlicher Teil der Planungs- und Bauprozesse. Hierfür spricht nicht nur die notwendige Vorbildfunktion des Bundes als größter öffentlicher Bauherr in Deutschland, sondern auch die Notwendigkeit zur Umsetzung von aktuellen politischen Zielsetzungen. Es geht dabei um Fragen zum umwelt- und klimagerechten Bauen, zur gebotenen Energie-, Ressourcen und Kosteneffizienz oder auch zu den Anforderungen der demographischen
Entwicklung. Für die zivilen Baumaßnahmen des Bundes wurden die Methoden des Leitfadens Nachhaltiges Bauen bereits 2001 verbindlich eingeführt. Mit der vollständig überarbeiteten Fassung 2013 wurden die Qualitätsanforderungen für die Bundesbauten grundlegend fortentwickelt und praxisnah präzisiert. Diese müssen auch weiterhin überprüft und dem Erfordernis für einen modernen Bundesbau angepasst werden. Die Baumaßnahmen sind auf Grundlage des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) nach festgelegten Kriterien und Bewertungsmaßstäben transparent zu dokumentieren und zu bewerten. Gemäß dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen ist durch den Auftragnehmer ein Wohnungsbauprojekt gemäß den Vorgaben des Ortes zu entwickeln, zu planen und zu realisieren, dass neben den ökologischen, auch die ökonomischen und soziokulturellen Aspekte intensiv betrachtet und eventuell sogar zukunftweisend für den ökologischen Wohnungsbau des Bundes steht. Nach der Entscheidung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die drei bestehenden Mehrfamilienhäuser zugunsten einer effizienteren Neubebauung zurück zu bauen, wurde im Oktober 2020 eine Bauvoranfrage an die Stadt Kiel gestellt. Ein Vorbescheid nach § 66 LBOSH vom 09.11.2020 liegt vor. Gemäß Vorbescheid ist eine Bebauung mit 2 dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern, mit insgesamt 25 WE und einer Wohnfläche von ca. 1.600 m² zulässig. Zudem sind im Rahmen der Umsetzung durch einen qualifizierten Fachplaner Pkw – und Fahrrad-Stellplätze, sowie ein Kinderspielplatz auf dem neu gegliederten Grundstück zu realisieren.
Voraussichtliche Termine
Baubeginn: 09/2024
Fertigstellungstermin: 09/2025
Bauübergabe:10/2025
Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004447 eingestellt.