Zusammen mit dem Angebot sind nachfolgende Zertifikate, Eigenerklärungen etc. einzureichen, welche nicht der
Prüfung der Eignung des Bieters dienen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Dokument 12)
Fachliche Ausschlusskriterien: (vgl. Dokument 11.4_Eigenerklärung_fachliche Ausschlusskriterien):
A IT-Sicherheitsvereinbarung, Stand: Mai 2023
A1a EU-Konformitätserklärung für das Steuergerät zur EMV-Richtlinie: Richtlinie 2014/30/EU.
A1b EU-Konformitätserklärung für das Steuergerät zur Niederspannungsrichtlinie: Richtlinie 2014/35/EU.
A2 Typ-Prüfungszertifikat über die Einhaltung der VDE 0832 Teil 100 gemäß Abschnitt 6, entsprechend der für Deutschland verbindlichen
Klassen nach VDE V 0832-1101
A3 Eigenerklärung über die Einhaltung der VDE 0832 Teil 110 mit Angabe der Ausgabe der angewandten Norm.
A4 EMV - Zertifikat über die Einhaltung der Störaussendung und der Störfestigkeit entsprechend der VDE 0832 Teil 200 festgelegten
Grenzwerte.
A5 Eigenerklärung über die erfolgreiche Integrationsprüfung nach VDE V 0832-300 Abschnitt 10.2 (Typ A) für in Hamburg verwendete LED-
Module (Bewertungskriterium).
A6 Eigenerklärung für das Steuergerät über die Einhaltung der VDE V 0832-500 mit Angabe der Ausgabe der angewandten Norm.
A7 Eigenerklärung für das Steuergerät über den Schutz gegen nicht autorisierten Zugriff mit Darstellung des Sicherheitskonzeptes nach dem Stand der Technik im Sinne der VDE V 0832-700 oder ersatzweise entsprechend Normenreihe DIN ISO/IEC 27000.
A8 Datenschutzkonzept für das Steuergerät und alle vom Bieter im Rahmen dieser Technischen Spezifikation zu liefernden Komponenten (z.B. RSU, Hardware für Prognose, LTE-Modem).
A9 Eigenerklärung, dass notwendige Aktualisierungen oder Anpassungen von Software oder Betriebssystemen aufgrund von Sicherheitsmängeln oder Inkompatibilitäten gegenüber aktuellerer Systemumgebung, innerhalb von 2 Monaten nach deren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
A10 Eigenerklärung, dass die Anwendersoftware spätestens auf dem Betriebssystem Microsoft-Windows 11 (64 bit) lauffähig ist, wenn das
Betriebssystem Windows 10 (64 bit) abgekündigt wird.
Angabe nur zur Information:
Zulassungsbescheinigung für BÜSTRA-Schnittstelle, ersatzweise Unterlagen einer genehmigten Referenzanlage mit Genehmigungsvermerk
Dokumente zur OCIT-Outstations:
A11 Konformitätserklärungen zur OCIT-Outstations-Schnittstelle „OCIT-O-Lstg_V2.0“ mit „OCIT-O-Profil_3_V1.0“
A12 Konformitätserklärungen zur OCIT-Outstations-Schnittstelle „OCIT-O-Lstg_V2.0“ mit „OCIT-O-Profil_4_V1.0“
A13 Eigenerklärung zur Implementierung der OCIT-Outstations-Schnittstelle „OCIT-O-Lstg_V3.0“ mit „OCIT-O-Profil_3_V1.0“ sowie „OCIT-O-Profil_4_V1.0“ in die betroffenen Steuergeräte bis zum 30.06.2024 einschließlich Nennung der quantitativen und qualitativen Hard- und
Softwareanpassungen.
A14 Eigenerklärung zur zugesicherten maximalen Latenzzeit zwischen den elektrischen Signalausgängen des Steuergerätes und dem Versand /
Bereitstellung der Daten über die OCIT-O 2.0 und OCIT-O 3.0 Schnittstelle an einen VSR.
Dokumente zum funktechnischer Signalgeber / Roadside Unit:
A15 EU-Konformitätserklärung für die Roadside Unit (RSU) auf Basis der Richtlinie 2014/53/EU einschließlich der in Kapitel 7 und 8 verwiesenen Sicherheitsanforderungen aus der 2014/30/EU und 2014/35/EU.
A16 Eigenerklärung über Einhaltung / Implementierung der erforderlichen Techniken um Standards und Richtlinien C-ITS Certificate Policy, BSI TR-03164 Teil 1 und BSI TR-03164 Teil 2
A17 Eigenerklärung für die RSU über die Einhaltung der VDE V 0832-500 mit Angabe der angewandten Ausgabe der Norm
A18 Eigenerklärung für die RSU über den Schutz gegen nicht autorisierten Zugriff mit Darstellung des Sicherheitskonzeptes nach dem Stand der Technik im Sinne der VDE V 0832-700 oder ersatzweise entsprechend Normenreihe DIN ISO/IEC 27000.
A19 Eigenerklärung über die Einhaltung der in der VDE-AR-E 2832-800 Abschnitt 9 festgelegten maximalen Latenzzeit zwischen dem elektrischen Schalten der Signalausgängen des Steuergerätes und dem Funk-Versand der entsprechenden SPAT- und MAP-Nachrichten durch die RSU.
A20 Eigenerklärung zur Unterstützung der im Abschnitt 3.7.1 aufgeführten Nachrichtentypen gemäß europäischen und nationalen Regelwerken, DIN CEN ISO/TS 19091 und der relevanten ETSI-Standards.
A21 Eigenerklärung über Einhaltung / Implementierung bis zum 31.12.2024 um den Anforderungen aus dem European Handbook for MAPEM and SPATEM Creation zu entsprechen.
A22 Eigenerklärung bezüglich Gesundheitsgefahren durch RSU: Beurteilung der Expositionsbereiche gemäß §4 DGUV Vorschrift 15 20F und
insbesondere - soweit notwendig - über Maßnahmen gegen mittelbare Wirkungen und Körperhilfsmittel gemäß §12 DGUV Vorschrift 15. Ist nicht sichergestellt, dass die zulässigen Werte des Expositionsbereiches 2 eingehalten werden und daher Gesundheitsgefahren von einer RSU für das Personal während der Produktion / Vormontage, Montage und Wartung / Instandsetzung nicht ausgeschlossen werden können, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder hinreichenden Reduktion der Gefahr gemäß §4 ArbSchG und insbesondere unter Beachtung des TOP-Prinzips vorzuschlagen. Produktspezifische technische Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Gefahr sind ausreichend für eine Beschaffung
zu spezifizieren.