— die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. den Nachweis einer entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherung;
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge;
— Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A; (§§123 und 124 GWB);
— Bescheinigung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge gem. §6b EU VOB/A;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche
europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §6b EU VOB/A oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, akzeptiert. Anstelle von Einzelnachweisen
genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen
über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank
Innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.Bei nicht deutschsprachigen
Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.