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Bauleistung - 308819-2015

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02/09/2015    S169

Deutschland-Frankfurt am Main: Oberbauarbeiten

2015/S 169-308819

Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

Bauauftrag

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, TEI-SO (G), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
Zu Händen von: Hoffmeister, Almuth
E-Mail: almuth.hoffmeister@deutschebahn.com
Telefon: +49 3412342392
Fax: +49 3412342399

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
ESTW Lehndorf, 2. Baustufe, E.1637230014.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag
Planung und Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 04603 Lehndorf.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
15TEI15088
ESTW Lehndorf – 2. Baustufe
Die Maßnahme ist Bestandteil der Ausbaumaßnahme ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/ Dresden (PSM 2), Leipzig – Neumark. Im Abschnitt Paditz – Lehndorf soll die Strecke für eine Streckengeschwindigkeit von bis zu 160 km/h ausgebaut werden. Dazu ist die Strecke mit moderner ESTW–Technik auszurüsten. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Leistungen an den AN vergeben: Erneuerung Streckengleise inkl. Tiefbau und OLA, Ersatzneubau EÜ Ehrenberg, Ersatzneubau SÜ B93, Neubau Stützwände und Durchlässe, Erneuerung Bahnsteige Bf Lehndorf, Rückbau FÜ Paditz, Planungs- und Vermessungsleistungen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

45236000 Oberbauarbeiten, 45221111 Bau von Straßenbrücken, 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Auszuführende Leistungen:

Oberbau (u. a. ca. 10 000 m Gleise), Tiefbau (u. a. ca. 23 000 m3 Erdarbeiten, 63 000 m2 Planum herstellen, Vorflutleitungen zur Pleiße), Kabeltiefbau (u. a. ca. 4 000 m Kabelgefäßsysteme), Straßenbau (u. a. am BÜ in Lehndorf), Felssicherungsmaßnahmen in Paditz,

50 Hz (u. a. Umbaumaßnahmen Weichenheizung), Telekommunikation (u. a. Tk-Ausrüstung der Bstg. im Bf Lehndorf), LST (u. a. Erweiterung ESTW-A Lehndorf um Üst Paditz, Anpassung Nachbarbetriebsstellen), OLA (u. a. ca. 160 Maste, ca. 13.500 m Kettenwerk),
Ingenieurbau (u. a. 5 Durchlässe, 2 Stützwände, 2 Lärmschutzwände), Bahnsteige im Bf Lehndorf, Rückbau Fußgängerüberführung in Paditz,
BÜ Paditz (Straßenbau, Kabeltiefbau, Oberbau, LST-Zusammenhangsleistungen BÜ),
EÜ Ehrenberg (Erdbau, Ingenieurbau, 2 Durchlässe, Straßenbau, Lärmschutzwand),
SÜ B93 (Stahlbrücke, 3 Stützwände, Straßenbau).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 11.1.2016 Abschluss 31.12.2019

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: ESTW Lehndorf, 2. Baustufe
1)Kurze Beschreibung:
Die Maßnahme ist Bestandteil der Ausbaumaßnahme ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/ Dresden (PSM 2), Leipzig – Neumark. Im Abschnitt Paditz – Lehndorf soll die Strecke für eine Streckengeschwindigkeit von bis zu 160 km/h ausgebaut werden. Dazu ist die Strecke mit moderner ESTW–Technik auszurüsten. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Leistungen an den AN vergeben: Erneuerung Streckengleise inkl. Tiefbau und OLA, Ersatzneubau EÜ Ehrenberg, Ersatzneubau SÜ B93, Neubau Stützwände und Durchlässe, Erneuerung Bahnsteige Bf Lehndorf, Rückbau FÜ Paditz, Planungs- und Vermessungsleistungen.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

45236000 Oberbauarbeiten, 45221111 Bau von Straßenbrücken, 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen

3)Menge oder Umfang:

Oberbau (u. a. ca. 10 000 m Gleise), Tiefbau (u. a. ca. 23 000 m3 Erdarbeiten, 63 000 m2 Planum herstellen, Vorflutleitungen zur Pleiße), Kabeltiefbau (u. a. ca. 4 000 m Kabelgefäßsysteme), Straßenbau (u. a. am BÜ in Lehndorf), Felssicherungsmaßnahmen in Paditz,

50 Hz (u. a. Umbaumaßnahmen Weichenheizung), Telekommunikation (u. a. Tk-Ausrüstung der Bstg. im Bf Lehndorf), LST (u. a. Erweiterung ESTW-A Lehndorf um Üst Paditz, Anpassung Nachbarbetriebsstellen), OLA (u. a. ca. 160 Maste, ca. 13 500 m Kettenwerk),
Ingenieurbau (u. a. 5 Durchlässe, 2 Stützwände, 2 Lärmschutzwände), Bahnsteige im Bf Lehndorf, Rückbau Fußgängerüberführung in Paditz,
BÜ Paditz (Straßenbau, Kabeltiefbau, Oberbau, LST-Zusammenhangsleistungen BÜ),
EÜ Ehrenberg (Erdbau, Ingenieurbau, 2 Durchlässe, Straßenbau, Lärmschutzwand),
SÜ B93 (Stahlbrücke, 3 Stützwände, Straßenbau).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja

Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads → Abschnitt Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur).

Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Diese Leistungen sind:
Produktkategorie Oberbau konventionell – Schotter
Warengruppe (Produkte/Leistungen)
— Oberbau Gleise
— Strecken II; Mischverkehr 121-160 km/h

Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038678 vom 3.2.2015.

Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt
Produktkategorie Konstruktiver Ingenieurbau
Warengruppe (Leistungen/Produkte)
— Stahlbetonbrücken
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen – Stahl
— Massive Stützbauwerke
— Konstruktiver Ingenieurbau – „Bauen unter Eisenbahnbetrieb“

Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038683 vom 3.2.2015.

Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Das bedeutet, gültige Präqualifikationsnachweise mit den Bezeichnungen
— „Brücken III“, „Rahmenbauwerke“ und „Tunnel offene Bauweise“ erfüllen die Voraussetzungen „Stahlbetonbrücken“
— „Brücken I“ und „Brücken II“ erfüllen die Voraussetzungen „Spannbetonbrücken“
Präqualifikationsnachweise der vorstehend nicht genannten Warengruppen gelten unverändert.
— Unternehmen, die bereits für „Massive Stützbauwerke“ oder „Stahlbetonbrücken“ präqualifiziert sind, können gemäß den Regeln des Präqualifikationssystems mit Ihrem Angebot einen formlosen Antrag auf Erweiterung der Präqualifikation von der vorhandenen auf die bekannt gemachte, nächst höhere Warengruppe stellen. Die Wertigkeit ergibt sich dabei wie folgt: „Massive Stützbauwerke → Stahlbetonbrücken → Spannbetonbrücken“. Im Auftragsfall gilt das Projekt als Referenzprojekt zur Beantragung der Erweiterung im Präqualifikationsverfahren.
Produktkategorie Allgemeiner Erd- und Tiefbau
Warengruppe (Leistungen/Produkte)
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
— Erdbauwerke – Bauen unter Eisenbahnbetrieb
— Bauleistungen für Kabel – Bauen unter Eisenbahnbetrieb

Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038677 vom 3.2.2015.

Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Das bedeutet, gültige Präqualifikationsnachweise mit den Bezeichnungen
— „Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Erdbauwerke, Kabeltiefbau, Kabelverlegung“ erfüllen die Voraussetzungen „Erdbauwerke – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“ und „Bauleistungen für Kabel – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
— „Ver- und Entsorgungsleistungen und Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“
Präqualifikationsnachweise der vorstehend nicht genannten Warengruppen gelten unverändert.
Produktkategorie Spezialtiefbau
Warengruppe (Leistungen/Produkte)
— Verankerungen
— Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb

Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038682 vom 3.2.2015.

Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Das bedeutet, gültige Präqualifikationsnachweise mit den Bezeichnungen
— „Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Spezialtiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
Präqualifikationsnachweise der vorstehend nicht genannten Warengruppen gelten unverändert
Produktkategorie Oberleitungsanlagen
Warengruppe (Produkte/Leistungen)
— Oberleitungsanlage Errichtung 15kV

Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2015/S 023-038679 vom 3.2.2015.

III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI15088
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 0 EUR

Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal ist über die Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de möglich.

Die Vergabeunterlagen werden beim kompletten Download kostenfrei zur Verfügung gestellt.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
10.11.2015 - 10:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
bis: 4.1.2016
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10.11.2015 - 10:00

Ort

Leipzig, Salomonstraße 21.

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Bieter und deren Bevollmächtigte.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Auftraggeber sind die DB Netz AG, DB Station&Service AG und die DB Energie GmbH.
Die Ausschreibung enthält ein Vergabelos.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied
— DB International GmbH,
— ISB mbH,
— WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

— Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.4); III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 28.10.2015 10:00 Uhr zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Finanzierung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.8.2015