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Dienstleistungen - 310498-2017

08/08/2017    S150

Deutschland-Regensburg: Kontroll- und Überwachungsleistungen

2017/S 150-310498

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierung der Oberpfalz
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reg-opf.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: www.reg-opf.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YR6YE29
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RegOpf FahrschulÜberwachung.

Referenznummer der Bekanntmachung: 113/17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung m. § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. § 19 Abs. 2 BayZustVVerk zuständig f. die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 33 FahrlG (neu § 51 FahrlG 2017)). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aschaffenburg Stadt – Aschaffenburg LKr.- Miltenberg LKr. – Main-Spessart LKr.

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhabl des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Aschaffenburg

— Landkreis Aschaffenburg

— Landkreis Miltenberg

— Landkreis Main-Spessart.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Würzburg Stadt – Würzburg LKr. – Kitzingen LKr.

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Würzburg

— Landkreis Würzburg

— Landkreis Kitzingen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schweinfurt Stadt – Schweinfurt LKr. – Rhön-Grabfeld LKr. – Bad Kissingen LKr.

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Schweinfurt

— Landkreis Schweinfurt

— Landkreis Rhön-Grabfeld

— Landkreis Bad Kissingen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bayreuth Stadt – Bayreuth LKr. – Kulmbach Stadt – Kulmbach LKr.h

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
NUTS-Code: DE246 Bayreuth
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Bayreuth

— Landkreis Bayreuth

— Stadt Kulmbach

— Landkreis Kulmbach.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiden i. d. Opf. Stadt – Neustadt a. d. Waldnaab LKr. – Tirschenreuth LKr. – Wunsiedel im Fichtelgebirge LKr.

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Weiden i. d. Opf.

— Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

— Landkreis Tirschenreuth

— Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ansbach Stadt – Ansbach LKr.

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE251 Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Ansbach

— Landkreis Ansbach.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nürnberg Stadt – Nürnberger Land LKr. – Fürth Stadt – Fürth LKr. – Erlangen Stadt – Erlangen LKr.

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg
NUTS-Code: DE253 Fürth
NUTS-Code: DE252 Erlangen
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
NUTS-Code: DE258 Fürth
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Nürnberg

— Landkreis Nürnberger Land

— Stadt Fürth

— Landkreis Fürth

— Stadt Erlangen

— Landkreis Erlangen-Höchstadt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingolstadt Stadt – Eichstätt LKr. – Neuburg-Schrobenhausen LKr.

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Ingolstadt

— Landkreis Eichstätt

— Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Passau Stadt – Passau LKr. – Freyung-Grafenau LKr.

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE222 Passau
NUTS-Code: DE228 Passau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Passau

— Landkreis Passau

— Landkreis Freyung-Grafenau.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rottal-Inn LKr. – Altötting LKr.

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Landkreis Rottal-Inn

— Landkreis Altötting.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neu-Ulm LKr. – Günzburg LKr. – Dillingen a. d. Donau LKr.

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
NUTS-Code: DE278 Günzburg
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Landkreis Neu-Ulm

— Landkreis Günzburg

— Landkreis Dillingen a. d. Donau.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Augsburg Stadt – Augsburg LKr. – Aichach-Friedberg LKr.

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
NUTS-Code: DE276 Augsburg
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Augsburg

— Landkreis Augsburg

— Landkreis Aichach-Friedberg.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kempten Stadt – Kaufbeuren Stadt – Oberallgäu LKr. – Ostallgäu LKr.

Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Kempten (Allgäu)

— Stadt Kaufbeuren

— Landkreis Oberallgäu

— Landkreis Ostallgäu.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weilheim-Schongau LKr. – Starnberg LKr. – Garmisch-Partenkirchen LKr. – Bad Tölz-Wolfratshausen LKr.

Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
NUTS-Code: DE21L Starnberg
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Landkreis Weilheim-Schongau

— Landkreis Starnberg

— Landkreis Garmisch-Partenkirchen

— Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

München Stadt – München LKr. – Fürstenfeldbruch LKr.

Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München
NUTS-Code: DE21H München
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt München

— Landkreis München

— Landkreis Fürstenfeldbruck.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rosenheim Stadt – Rosenheim LKr.

Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim
NUTS-Code: DE21K Rosenheim
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Stadt Rosenheim

— Landkreis Rosenheim.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bayernweit § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV

Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 BAYERN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.

Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.

Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

— Freistaat Bayern gesamt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nur natürliche Personen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

FÜR DIE LOSE 1 BIS INKL. 16:

ENTWEDER

1. natürliche Person und

2. Inhaber einer Fahrlehrererlaubnis und

a) mindestens vierjährige Berufserfahrung als Fahrlehrer und

b) Absolvierung der letzten beiden Prüfungen nach § 33 FahrlG ohne oder mit nur geringfügigen Beanstandungen und

c) keine Wahrnehmung einer verantwortlichen Position in einem Verband der Fahrlehrer und

d) Verpflichtungserklärung, auf eigene Kosten an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung gem. § 15 Abs. 2 FahrlGDV 2017 [im Zeitraum 02.11.2017, 03.11.2017, 06.11.2017, 07.11.2017, 08.11.2017, 09.11.2017, 10.11.2017 sowie 2 weitere Tage Hospitation im Nov. oder Dez. 2017] teilzunehmen (Kosten Lehrgang ca. 1.200,00 EUR zzgl. ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) und

e) Verpflichtungserklärung, alle zwei Jahre auf eigene Kosten an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang gem. § 15 Abs. 3 FahrlGDV 2017 teilzunehmen.

3. Nebentätigkeitserlaubnis bei angestellter Tätigkeit.

4. Abgabe der Schutzerklärung Scientology gem. Bek. v. 29. Oktober 1996, Az. 476-2-151

5. Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach VerpflichtungsG,

Die Nachweise erfolgen durch die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen und Erklärungen.

ODER

1. andere geeignete natürliche Person im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV 2017 und

a) Vorlage eines eintragungsfreies Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes und eines eintragungsfreien Auszuges aus dem Fahreignungsregister vorlegt, die nicht älter als drei Monate sind, und

b) Nachweis der erforderlichen grundlegenden fachlichen Kenntnisse und

c) Nachweis der erforderlichen grundlegenden pädagogisch-didaktischen Kenntnisse und

d) Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und

e) Verpflichtungserklärung, auf eigene Kosten an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung gem. § 15 Abs. 2 FahrlGDV 2017 [im Zeitraum 02.11.2017, 03.11.2017, 06.11.2017, 07.11.2017, 08.11.2017, 09.11.2017, 10.11.2017 sowie 2 weitere Tage Hospitation im Nov. oder Dez. 2017] teilzunehmen (Kosten Lehrgang ca. 1.200,00 EUR zzgl. ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) und

f) Verpflichtungserklärung, alle zwei Jahre auf eigene Kosten an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang gem. § 15 Abs. 3 FahrlGDV 2017 teilzunehmen.

2. Nebentätigkeitserlaubnis bei angestellter Tätigkeit.

3. Abgabe der Schutzerklärung Scientology gem. Bek. v. 29. Oktober 1996, Az. 476-2-151

4. Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach VerpflichtungsG.

Die Nachweise erfolgen durch die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen und Erklärungen.

NUR FÜR LOS 17:

1. andere geeignete natürliche Person im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV 2017und

a) Vorlage eines eintragungsfreien Führungszeugnisses nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes und eines eintragungsfreien Auszuges aus dem Fahreignungsregister vorlegt, die nicht älter als drei Monate sind, und

b) Nachweis der erforderlichen grundlegenden fachlichen Kenntnisse und

c) Nachweis der erforderlichen grundlegenden pädagogisch-didaktischen Kenntnisse und

d) Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und

e) Verpflichtungserklärung, auf eigene Kosten an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung gem. § 15 Abs. 2 FahrlGDV 2017 [im Zeitraum 02.11.2017, 03.11.2017, 06.11.2017, 07.11.2017, 08.11.2017, 09.11.2017, 10.11.2017 sowie 2 weitere Tage Hospitation im Nov. oder Dez. 2017] teilzunehmen (Kosten Lehrgang ca. 1.200,00 EUR zzgl. ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) und

f) Verpflichtungserklärung, alle zwei Jahre auf eigene Kosten an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang gem. § 15 Abs. 3 FahrlGDV 2017 teilzunehmen.

2. Nebentätigkeitserlaubnis bei angestellter Tätigkeit.

3. Abgabe der Schutzerklärung Scientology gem. Bek. v. 29. Oktober 1996, Az. 476-2-151

4. Abgabe einer Vepflichtungserklärung nach VerpflichtungsG

Die Nachweise erfolgen durch die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen und Erklärungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

SÄMTLICHE vorstehenden Angaben sind Mindeststandards.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gem. Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 17
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/09/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/09/2017
Ortszeit: 14:00
Ort:

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8

93047 Regensburg

Zimmer C 204.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YR6YE29.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) ...

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2017