Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
RegOpf FahrschulÜberwachung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 113/17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung m. § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. § 19 Abs. 2 BayZustVVerk zuständig f. die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 33 FahrlG (neu § 51 FahrlG 2017)). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aschaffenburg Stadt – Aschaffenburg LKr.- Miltenberg LKr. – Main-Spessart LKr.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE261 Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhabl des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Aschaffenburg
— Landkreis Aschaffenburg
— Landkreis Miltenberg
— Landkreis Main-Spessart.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Würzburg Stadt – Würzburg LKr. – Kitzingen LKr.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE263 Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Würzburg
— Landkreis Würzburg
— Landkreis Kitzingen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schweinfurt Stadt – Schweinfurt LKr. – Rhön-Grabfeld LKr. – Bad Kissingen LKr.
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE262 Schweinfurt
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Schweinfurt
— Landkreis Schweinfurt
— Landkreis Rhön-Grabfeld
— Landkreis Bad Kissingen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bayreuth Stadt – Bayreuth LKr. – Kulmbach Stadt – Kulmbach LKr.h
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE241 Bamberg
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
NUTS-Code: DE246 Bayreuth
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Bayreuth
— Landkreis Bayreuth
— Stadt Kulmbach
— Landkreis Kulmbach.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Weiden i. d. Opf. Stadt – Neustadt a. d. Waldnaab LKr. – Tirschenreuth LKr. – Wunsiedel im Fichtelgebirge LKr.
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Weiden i. d. Opf.
— Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
— Landkreis Tirschenreuth
— Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ansbach Stadt – Ansbach LKr.
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE251 Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Ansbach
— Landkreis Ansbach.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nürnberg Stadt – Nürnberger Land LKr. – Fürth Stadt – Fürth LKr. – Erlangen Stadt – Erlangen LKr.
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE254 Nürnberg
NUTS-Code: DE253 Fürth
NUTS-Code: DE252 Erlangen
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
NUTS-Code: DE258 Fürth
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Nürnberg
— Landkreis Nürnberger Land
— Stadt Fürth
— Landkreis Fürth
— Stadt Erlangen
— Landkreis Erlangen-Höchstadt.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ingolstadt Stadt – Eichstätt LKr. – Neuburg-Schrobenhausen LKr.
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE211 Ingolstadt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Ingolstadt
— Landkreis Eichstätt
— Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Passau Stadt – Passau LKr. – Freyung-Grafenau LKr.
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE222 Passau
NUTS-Code: DE228 Passau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Passau
— Landkreis Passau
— Landkreis Freyung-Grafenau.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rottal-Inn LKr. – Altötting LKr.
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Landkreis Rottal-Inn
— Landkreis Altötting.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neu-Ulm LKr. – Günzburg LKr. – Dillingen a. d. Donau LKr.
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
NUTS-Code: DE278 Günzburg
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Landkreis Neu-Ulm
— Landkreis Günzburg
— Landkreis Dillingen a. d. Donau.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Augsburg Stadt – Augsburg LKr. – Aichach-Friedberg LKr.
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE271 Augsburg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
NUTS-Code: DE276 Augsburg
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Augsburg
— Landkreis Augsburg
— Landkreis Aichach-Friedberg.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kempten Stadt – Kaufbeuren Stadt – Oberallgäu LKr. – Ostallgäu LKr.
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Kempten (Allgäu)
— Stadt Kaufbeuren
— Landkreis Oberallgäu
— Landkreis Ostallgäu.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Weilheim-Schongau LKr. – Starnberg LKr. – Garmisch-Partenkirchen LKr. – Bad Tölz-Wolfratshausen LKr.
Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
NUTS-Code: DE21L Starnberg
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Landkreis Weilheim-Schongau
— Landkreis Starnberg
— Landkreis Garmisch-Partenkirchen
— Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
München Stadt – München LKr. – Fürstenfeldbruch LKr.
Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München
NUTS-Code: DE21H München
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt München
— Landkreis München
— Landkreis Fürstenfeldbruck.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rosenheim Stadt – Rosenheim LKr.
Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE213 Rosenheim
NUTS-Code: DE21K Rosenheim
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Rosenheim
— Landkreis Rosenheim.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bayernweit § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV
Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE2 BAYERN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Freistaat Bayern gesamt.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/11/2017
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben